Der Gutachterausschuss ist eine, auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB § 192) und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg gebildete, öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundigen und sachverständigen ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern besteht.
Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Ditzingen, Hemmingen, Markgröningen und Schwieberdingen wurde am 01.07.2020 der „Gemeinsame Gutachterausschuss Strohgäu“ gegründet. Die Aufgabe der Führung des Gutachterausschusses und die Zuständigkeit der Geschäftsstellen wurde auf die Große Kreisstadt Ditzingen übertragen. Aus Korntal-Münchingen nehmen sechs Gutachter am Gemeinsamen Gutachterausschuss Strohgäu teil. Zu den wichtigsten Tätigkeiten des Gutachterausschusses gehören: Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte, Verkehrswertgutachten, Sonstige Wertermittlungsdaten.
Kontakt
- Stadt Ditzingen
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Strohgäu
Am Laien 1
71254 Ditzingen - Telefon 07156/164-361
- E-Mail gutachterausschuss(at)ditzingen.de
- Die Büroräume der Geschäftsstelle befinden sich genau gegenüber dem Rathaus Ditzingen, in der Gerlinger Str. 4 im 2. OG (nicht barrierefrei).
- Leitung: Ulrike Kubasch, Stadtbauamt Ditzingen, Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon 07156/164-360
E-Mail kubasch(at)ditzingen.de - Zur Webseite
Grundstücksmarktberichte
Zusammen mit den aktuellen Bodenrichtwerten, mit Informationen zum Grundstücksverkehr und zu den Tätigkeiten der Geschäftsstelle werden hier die aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Daten für die Wertermittlung veröffentlicht: Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze.
Die Daten stehen interessierten Bürgern und Sachverständigen als Grundlage für deren Arbeit frei zur Verfügung.
Bodenrichtwerte als Grundlage für die Grundsteuer
Korrekturen und Fortschreibungen zum 01.01.2023 jetzt im Infoportal BORIS-BW veröffentlicht
Für die steuerliche Bewertung des Grundbesitzes (Grundsteuer B), die ab dem 1. Januar 2025 gemäß neuem Grundsteuergesetz über ein modifiziertes Bodenwertmodell ermittelt wird, gilt aktuell der Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022.
Zu diesem Stichtag wurden die Bodenrichtwerte vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Strohgäu für alle Mitgliedskommunen als Grundlage für die Grundsteuer beschlossen.
Bei gebietsbezogenen Änderungen der Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen wird der Bodenrichtwert fortgeschrieben. Dementsprechend hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Strohgäu im Jahr 2023 fortgeschriebene Bodenrichtwerte rückwirkend zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 beschlossen, die bis zum 15. Dezember 2023 ins Infoportal hochgeladen werden konnten.
Es handelt sich dabei um wenige Änderungen, der Großteil der Bodenrichtwerte bleibt unverändert.
Die aktualisierten Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B sind nun auf dem vom Landesamt für Geoinformation bereitgestellten Onlineportal BORIS-BW unter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ veröffentlicht:
https://grundsteuer-b.landbw.de
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe teilt mit Schreiben vom 28.07.2023 mit, dass die zuständigen Finanzämter bereits ergangene Bescheide bei Fortschreibungen und Korrekturen der Bodenrichtwerte von Amts wegen ändert. Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen dafür nichts veranlassen. Auch ein Einspruch ist hierfür nicht erforderlich.
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung der Bescheide im Laufe des Jahres 2024 erfolgen wird. Die Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist, wird dann entsprechend angeglichen.
Bei Fragen zum Bodenrichtwert können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Strohgäu wenden.
Tel.: 07156 – 164 361, E-Mail: gutachterausschuss(at)ditzingen.de
Bei Fragen zur Grundsteuer allgemein wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.