Baurechtliche Verfahren

Baurechtliche Verfahren

Alle Baumaßnahmen wie z.B. die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch von Gebäuden sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Für alle Anlagen und Einrichtungen, für die die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) gilt, wurde eine Aussage getroffen, ob diese grundsätzlich genehmigungspflichtig, kenntnisgabepflichtig oder verfahrensfrei sind. Für manche Vorhaben gibt es für den Bauherrn ein Wahlrecht, welches der vorgenannten Verfahren er wählen möchte. Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich sowohl in Umfang der Prüfung durch die Baurechtsbehörde als auch in der hiermit verbundenen Verantwortung der am Bau Beteiligten.

Baurechtliche Einzelfragen, die für die Zulässigkeit eines Vorhabens maßgebend sind, können im Vorfeld im Wege einer Bauvoranfrage abgeklärt werden. Hierbei erfolgt mit meist geringerem Zeit und Kostenaufwand für Bauherrn und Baurechtsbehörde eine Vorabprüfung, die mit dem Bauvorbescheid eine verbindliche, aber befristete Entscheidung trifft.

Aufgrund personeller Engpässe in der Baurechtsbehörde der Stadt Korntal-Münchingen, steht zurzeit kein städtisches Fachpersonal für die allgemeine Bauberatung zur Verfügung. Diese freiwillige Leistung kann somit vorerst bis auf Weiteres nicht mehr angeboten werden. In dieser Zeit konzentriert die Baurechtsbehörde ihre Kapazitäten auf ihre Pflichtaufgaben, um eine fristgerechte Bearbeitung von Bauanträgen gewährleisten zu können. Die Einsichtnahme in Bauakten ist weiterhin möglich.

Seit dem 15.04.2024 ist eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde nur noch digital über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) möglich. Bauanträge in Papierform und per Mail werden nicht mehr angenommen.

  • Gem. § 3 LBOVVO müssen Unterlagen wie Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und technische Nachweise im PDF/A-Format eingereicht werden.

Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt

Mit der Inbetriebnahme des „Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg“ (ViBa-BW), am 15.04.2024, müssen Antragssteller ihre Anträge bei der Baurechtsbehörde Korntal-Münchingen digital stellen und die Bauvorlagen digital einreichen, um auf eine parallele Bearbeitung von Anträgen in Papierform und in digitaler Form verzichten zu können und einen durchgängigen Bearbeitungsablauf zu ermöglichen.

Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) gibt es verschiedene Verfahrensarten. Innerhalb dieser müssen verschiedene Anträge und Anzeigen gestellt werden. Unter folgendem Link können Sie das für Sie angezeigte Verfahren auswählen: Digitale Baugenehmigung

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