Baurechtliche VerfahrenHinweis der Baurechtsbehörde: Bis 29. Februar 2024 ist keine allgemeine Bauberatung möglich

Hinweis der Baurechtsbehörde: Aufgrund personeller Engpässe in der Baurechtsbehörde der Stadt Korntal-Münchingen, steht zurzeit kein städtisches Fachpersonal für die allgemeine Bauberatung zur Verfügung. Diese freiwillige Leistung kann somit vorerst bis zum 31. März 2024 nicht mehr angeboten werden. In dieser Zeit konzentriert die Bauaufsicht ihre Kapazitäten auf ihre Pflichtaufgaben, um eine fristgerechte Bearbeitung von Bauanträgen gewährleisten zu können. Die Einsichtnahme in Bauakten ist weiterhin möglich. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Baurechtliche Verfahren

Alle Baumaßnahmen wie z.B. die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch von Gebäuden sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Für alle Anlagen und Einrichtungen, für die die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) gilt, wurde eine Aussage getroffen, ob diese grundsätzlich genehmigungspflichtig, kenntnisgabepflichtig oder verfahrensfrei sind. Für manche Vorhaben gibt es für den Bauherrn ein Wahlrecht, welches der vorgenannten Verfahren er wählen möchte. Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich sowohl in Umfang der Prüfung durch die Baurechtsbehörde als auch in der hiermit verbundenen Verantwortung der am Bau Beteiligten.

Baurechtliche Einzelfragen, die für die Zulässigkeit eines Vorhabens maßgebend sind, können im Vorfeld im Wege einer Bauvoranfrage abgeklärt werden. Hierbei erfolgt mit meist geringerem Zeit und Kostenaufwand für Bauherrn und Baurechtsbehörde eine Vorabprüfung, die mit dem Bauvorbescheid eine verbindliche, aber befristete Entscheidung trifft.

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21.03.2024
Zum 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten.

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