Alle Baumaßnahmen wie z.B. die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch von Gebäuden sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Für alle Anlagen und Einrichtungen, für die die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) gilt, wurde eine Aussage getroffen, ob diese grundsätzlich genehmigungspflichtig, kenntnisgabepflichtig oder verfahrensfrei sind. Für manche Vorhaben gibt es für den Bauherrn ein Wahlrecht, welches der vorgenannten Verfahren er wählen möchte. Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich sowohl in Umfang der Prüfung durch die Baurechtsbehörde als auch in der hiermit verbundenen Verantwortung der am Bau Beteiligten.
Baurechtliche Einzelfragen, die für die Zulässigkeit eines Vorhabens maßgebend sind, können im Vorfeld im Wege einer Bauvoranfrage abgeklärt werden. Hierbei erfolgt mit meist geringerem Zeit und Kostenaufwand für Bauherrn und Baurechtsbehörde eine Vorabprüfung, die mit dem Bauvorbescheid eine verbindliche, aber befristete Entscheidung trifft.