Hunde an die Leine
Der Frühling kommt, überall sprießt es und die Vögel zwitschern wieder. Bei den meisten Tieren beginnt jetzt die Fortpflanzungszeit, die von uns Menschen besondere Rücksichtnahme erfordert!
Äcker und Wiesen dürfen laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit generell nicht betreten werden. Das gilt natürlich auch für Hunde. Denn in den landwirtschaftlichen Flächen sind die Vogelnester unserer besonders gefährdeten bodenbrütenden Feldvögel wie Feldlerche und Rebhuhn und auch Hasenkinder und Rehkitze werden dort abgelegt.
Bitte beachten Sie auch, dass im Langen Feld am Aischbach durch die Allgemeinverfügung vom 19.03.2024 eine Leinenpflicht für den Zeitraum vom 01.04 – 31.08.2024 gilt. Hunde dürfen in den kommenden Monaten nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur an einer kurzen Leine (1,5m) geführt werden.
Planen Sie bitte diesen Umstand bei ihrer Gassi-Runde zum Schutz des Nachwuchses während der Fortpflanzungs- und Nutzzeit ein und bleiben auch außerhalb des hervorgehobenen Gebietes ausschließlich auf den Wegen!