Nachricht

Öffentliche Bekanntmachung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen


Das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift gem. § 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO) wird gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 LBO entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen. Zudem wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Das Satzungsgebiet befindet sich im historischen Ortskern des Stadtteils Münchingen westlich der Hauptstraße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Straßenzüge der Hinteren Gasse, der Butzengasse, der Gaisgasse, der Mannengasse und der Schlossgasse und wird

  • im Norden durch die Straße Am Spitalhof, durch das Grundstück mit der Flst. Nr. 255/5 und teilweise durch das Grundstück mit der Flst. Nr. 248,
  • im Nordosten durch die Stuttgarter Straße,
  • im Osten durch die Hauptstraße sowie die Grundstücke mit den Flst. Nrn. 149, 149/1 und 149/2,
  • im Süden durch die Schöckinger Straße,
  • im Westen im Wesentlichen durch den Dorfgraben begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Entwurfs der Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen“ ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze. Maßgebend ist der im Satzungsentwurf unter § 1 EGS als Abbildung 001 abgedruckte räumliche Geltungsbereich.

Geltungsbereich Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen

Vorliegende Änderung der Gestaltungssatzung verfolgt das Ziel, Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Nutzung von Solarthermie auf den Dachflächen ohne gestalterische Einschränkungen zu ermöglichen und betrifft dementsprechend lediglich den § 7 EGS (Gestaltung der Dachflächen). Änderungen und Klarstellungen, die Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen betreffen, wurden in den Absätzen 8 bis 12 vorgenommen, die Erläuterungen (Begründung der Satzung) wurden unter Kapitel 7 entsprechend angepasst, die Änderungen sind farbig markiert. Sonstige Änderungen sind nicht beabsichtigt und wurden im Satzungs- und Erläuterungstext nicht vorgenommen.

Der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und deren Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.04.2023, liegen entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

vom 13.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023

öffentlich aus.

Die Unterlagen können während der Kontaktzeiten im Flur des 4. Obergeschosses im Rathaus Korntal (Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen), im Eingangsbereich des Rathauses Münchingen (Rathausgasse 2, 70825 Korntal-Münchingen) und im Internet unter www.korntal-muenchingen.de, Wirtschaft & Bauen / Planen & Bauen / Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Auskünfte zu den Unterlagen erteilt das Sachgebiet Stadtplanung (Rathaus Korntal, 4. OG, Zimmer 406 und 407).

Anregungen und Stellungnahmen können insbesondere – aber nicht ausschließlich – in schriftlicher Form (Postadresse: Stadtverwaltung Korntal-Münchingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen oder Rathausgasse 2, 70825 Korntal-Münchingen), per E-Mail und zur Niederschrift (während der Kontaktzeiten im Rathaus Korntal, Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen, 4. OG, Zi. 406 und 407) abgegeben werden. Stellungnahmen, die erst nach dem Ende der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Änderung der Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Kontaktzeiten im Rathaus Korntal
Saalplatz 4
4. Obergeschoss:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten des Rathauses Münchingen:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr

Hinweis: Aufgrund einer internen Veranstaltung bleiben die Rathäuser in Korntal und in Münchingen am Freitag, den 30. Juni 2023 geschlossen.

Korntal-Münchingen, den 25.05.2023

gez. Dr. Joachim Wolf

Bürgermeister