Lärmschutzin Korntal-Münchingen

Lärmemissionen wirken auf Menschen und Tiere ein und können zu gesundheitlichen Problemen führen oder sind einfach nur lästig. Ziel ist es diese Emissionen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Lärm wird durch verschiedene Tätigkeiten verursacht: unter anderem Bauarbeiten, Verkehr, Musik und Menschen. Je nach Lärmursache gelten verschiedene Gesetze und Verordnungen. Damit ist auch klar, dass die Zuständigkeiten nicht nur bei einer Stelle zu suchen sind, sondern neben den Immissionsschutzbehörden, auch die Baurechtsbehörden und Ordnungsbehörden zuständig sind. Da es sich quasi auch um negative Umwelteinflüsse handelt, sind zudem Umweltbehörden mit dem Thema betraut.

Lärmaktionsplanung Korntal-Münchingen

Das Sachgebiet Umwelt-, Klima-, Naturschutz hat die Aufgabe den sogenannten „Lärmaktionsplan“ (LAP) nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen, zu begleiten und alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der LAP Korntal-Münchingen wurde 2016 aufgestellt und aktualisiert am 24. Juli 2019.

  • Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die EU ein einheitliches Konzept festgelegt, um Umgebungslärm zu vermeiden oder zu mindern.

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