Nachrichten aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 05.12.2023


  • Einwohneranfragen
    Es lagen keine Anfragen vor.
  • Sanierungsgebiet "Münchingen Ortskern II"- Aufstockungsantrag inklusive Sachstandsbericht- Verlängerung des Bewilligungszeitraums
    - Aufnahme weitere Grundstücke in den Geltungsbereich der Sanierungssatzung

    Beschlussantrag der Verwaltung:
    • 1.1       Der Aufstockungsantrag inklusive Sachstandsbericht für das städtebauliche Erneuerungsgebiet „Münchingen Ortskern II“ wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Bewilligungszeitraums des Landessanierungsprogramms (LSP) um zwei Jahre bis zum 30.04.2026 zu.
    • 1.2       Die Gebietsabgrenzung des Sanierungsgebietes „Münchingen - Ortskern II“ wird wie in beiliegendem Plan vom 10.11.2023 dargestellt beschlossen. Die Sanierungssatzung wird durch eine Änderungssatzung entsprechend geändert. Die Änderungssatzung wird ortsüblich bekannt gemacht und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
    • 1.3       Der Gemeinderat verzichtet auf die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen für die Flurstücke Flst.Nr. 1, Flst.Nr. 44, Flst. Nr. 3242/6 und Flst.Nr. 8695 entsprechend § 141 Abs. 2 BauGB, da hinreichende Beurteilungsgrundlagen für die Einbeziehung der Flurstücke in das laufende Sanierungsverfahren „Münchingen Ortskern II“ bereits vorliegen.
    • 1.4       Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Neuordnungskonzepts und den damit verbundenen Sanierungszielen zu.

      Beschluss: einstimmig
  • Antrag der Fraktion GRÜNE - Beitritt zu einem Bürgerwindrad Strohgäu
    Ein erster Sachstandsbericht durch die Verwaltung ist bereits erfolgt. Eine Begleitung und Förderung der Bürgerinitiative mittels der Durchführung einer Informationsveranstaltung durch die Verwaltung wurde von der Verwaltung zugesagt.
  • Regionaler Gewerbeschwerpunkt Korntal-Münchingen - Weiteres Vorgehen
    Beschlussantrag der Verwaltung:
    • 1.1    Der Gemeinderat hält am Standort nördlich Müllerheim für eine zukünftige gewerbliche Entwicklung fest.
      Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
    • 1.2    Der Gemeinderat hält daran fest, dass eine gewerbliche Entwicklung nördlich Müllerheim unter konsequenter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen erfolgen soll.
      Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
    • 1.3    Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche aufzunehmen hinsichtlich einer Sicherung von Grundstücken.
      Beschluss: 11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
    • 1.4    Zur Klärung offener Fragen werden ein Artenschutzgutachten inkl. Maßnahmenplan für vorgezogene Maßnahmen sowie ein Verkehrskonzept zur MIV-Anbindung beauftragt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit der VVS hinsichtlich der Möglichkeiten einer Schienenanbindung fortzuführen.
      Beschluss: 11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
  • Erwerb des Objekts Hauptstraße 28 im Stadtteil Münchingen
    Beschlussantrag der Verwaltung:
    Der Erwerb des Objekts Hauptstraße 28 im Stadtteil Münchingen wird nicht weiter verfolgt.
    Beschluss: 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
  • Sanierungskonzept für die Sportaußenanlagen in Korntal und Münchingen
    Beschlussantrag der Verwaltung:
    • 1.1   Dem Sanierungskonzept für die Sportanlage Münchingen wird zugestimmt. (Auf Antrag der CDU erweitert um: „Im Rahmen der Sanierung möge zusätzlich das Stadion mit einer Flutlichtanlage ausgestattet oder alternativ die Drainage des Trainingsplatzes dauerhaft ertüchtigt werden“.)
    • 1.2   Mit der Sanierung des Sportplatzes Münchingen wird begonnen. Die Sanierung des Sportplatzes Korntal kann nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden.
    • 1.3    Die Module A – C (Sanierung Rasenspielfeld, Sanierung Leichtathletikanlagen sowie Wegeflächen + Grünflächen) werden gemeinsam in einer Maßnahme umgesetzt (Grundsatzbeschluss). Nach Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphase 3 wird der Baubeschluss gefasst.
      Der Förderantrag für das Programm „Kommunale Sportstättenförderung“ wird in diesem Jahr für die Module A – C gestellt.
      Sollte keine Förderzusage durch das Land erfolgen, wird die Sanierung aufgrund der Dringlichkeit dennoch vorbereitet und umgesetzt.
    • 1.4  Der stufenweisen Vergabe der weiteren Leistungsphasen 3 – 8 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe, Mitwirkung der Vergabe und Objektüberwachung) für die beiden Sportanlagen Korntal und Münchingen wird nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zugestimmt.

Beschluss: einstimmig.

  • Vorbereitung der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses
    In den für die Gemeinderats,- Kreistags- und Regionalwahl am 09. Juni 2024 zu bildenden Gemeindewahlausschuss wurden folgende Wahlberechtigte / Gemeindebedienstete gewählt:
    • Vorsitzender:  Kai Langenecker, TBG, Stellvertreterin: Birgit Dambacher (SB Organisation)
    • Beisitzer/in: (in Klammern: Stellvertreter)
    • Freie Wähler: Schmid Martin (Beate Gann), Birgit Schmid (Karl-Heinz Mährig)
    • Die Grünen: Herr Wolf Ohl ((Roman Graser)
    • SPD: Wolfgang Messner (Ingrid Messner)
    • FDP: wird nachgereicht
    • CDU: Klaus Parr, (Fabian Weidner), Roland Kühn (Kurt Zirlewagen)

Beschluss: einstimmig

  • Gebäudereinigung - Grundsatzentscheidung Fremdreinigung und Eigenreinigung
    Beschlussantrag der Verwaltung:
    • 1.1   Die Verwaltung wird beauftragt, die in Nr.4 aufgeführten Einrichtungen in Eigenleistung zu reinigen und für die dazu erforderlichen Umfänge eigenes Reinigungspersonal einzustellen oder aufzustocken.
    • 1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Reinigungszyklen vor der neuen europaweiten Ausschreibung zu prüfen und den allgemeinen Standards anzupassen.

Beschluss: 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen

  • Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) - Neukalkulation der Wassergebühr 2024
    Beschlussantrag der Verwaltung:
    • 1.1 Für das Jahr 2024 wird die voraussichtliche Gesamtwassermenge auf 1.062.200 m³ geschätzt.
    • 1.2 Bei der Abschreibung findet die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Die verwendeten Abschreibungssätze betragen für Wasserleitungen 2,5 % (ND 40 Jahre) und für Betriebsausstattung 10 % (ND 10 Jahre).
    • 1.3 Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen mehrjährigen Zeitraum auszudehnen, wird kein Gebrauch gemacht.
    • 1.4 In die Gebührenkalkulation 2024 wird der steuerliche Mindestgewinn in Höhe von 1,5 Prozent des Sachanlagevermögens eingestellt.
    • 1.5 Der Kalkulation der Wassergebühr 2024 (Anlage 1) wird zugestimmt. Diese Gebührenkalkulation hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegen. Den darin enthaltenen Schätzungen und Prognosen wird zugestimmt.
    • 1.6 Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) wird in der Fassung des angeschlossenen Entwurfes (Anlage 2) beschlossen.

Beschluss: einstimmig

  • Änderung der Abwassersatzung (AbwS) - Neukalkulation der Abwassergebühren 2024
    Beschlussantrag der Verwaltung:
    • 1.1 Von der Betriebsabrechnung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 und 2022 (Anlage 1 und 2) wird Kenntnis genommen.
    • 1.2 Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 wird bei der Schmutzwasserbeseitigung ein Teilbetrag in Höhe von 80.000 EUR der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2020 sowie die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 6.256,25 EUR ausgeglichen.
      Bei der Niederschlagswasserbeseitigung wird ein Teilbetrag von 40.000,00 EUR der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2020 ausgeglichen.                                          Bei der Grundwassereinleitung wird die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 882,17 EUR ausgeglichen.
    • 1.3 Die Stadt Korntal-Münchingen erhebt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung.
    • 1.4 Die Stadt Korntal-Münchingen wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Gebührenmaßstab für die Grundwassereinleitung sind die tatsächlich eingeleiteten Grundwassermengen.
    • 1.5 Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegt der Gebührenbemessung der Haushaltsplanentwurf des Jahres 2024 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Grundwassereinleitung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
    • 1.6 Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde eine Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für
      Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 3,5 % berücksichtigt.                 
      Bei der Verzinsung findet die Restwertmethode Anwendung. Der Stichtag für die Berechnung ist der 01.07. eines jeden Jahres. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
    • 1.7       Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
      • laufende Kosten Mischwasserkanalisation 13,50 %
      • laufende Kosten Regenwasserkanalisation 27,00 %
      • laufende Kosten Schmutzwasserkanalisation 0,00 %
      • Betriebskostenumlage AZV "Gruppenklärwerk Talhausen" und Kläranlage Mühlhausen 1,20 %
      • Betriebskostenumlage Kläranlage Ditzingen 0,00 %
      • kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 24,24 %
      • kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0,00 %
      • kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50,00 %
      • kalkulatorische Kosten AZV "Gruppenklärwerk Talhausen" 5,00 %
      • kalkulatorische Kosten Kläranlage Ditzingen 0,00 %
    • 1.8       Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
    • 1.9       Der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2024 (Anlage 3) wird zugestimmt. Diese Gebührenkalkulation hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegen. Den darin enthaltenen Schätzungen und Prognosen wird zugestimmt.
    • 1.10     Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung     (Abwassersatzung – AbwS) wird in der Fassung des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 4) beschlossen.

Beschluss: einstimmig

  • Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
    BM Noak gab bekannt, dass der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Korntal-Münchingen genehmigt wurde.