Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle ummelden.
Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Ummeldung". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe ummelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst ummeldet, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt.
Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.