Die Stadt Korntal-Münchingen wurde im Programmjahr 2022 mit dem Sanierungsverfahren „Südliche Innenstadt Korntal“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Die Vorbereitenden Untersuchungen wurden im September 2022 abgeschlossen und dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse am 27.10.2022 präsentiert. Sodann erfolgte die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets.
Das Sanierungsverfahren wird im Vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Zu den wesentlichen, allgemeinen Zielen der städtebaulichen Erneuerung gehört die Behebung von städtebaulichen Missständen. Zur Einleitung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt, um städtebauliche Missstände zu identifizieren und daraus die Ziele für das anstehende Sanierungsverfahren abzuleiten.
Mit dem festgesetzten Sanierungsgebiet werden folgende Handlungsschwerpunkte und Ziele verfolgt:
- Modernisierung und Erhalt von privater und öffentlicher Bausubstanz
- Sicherung freiräumlicher und baukultureller Qualitäten
- Stärkung des Einzelhandels und der Nahversorgung
- Klima & Energie, Grün in der Stadt
- Sicherstellen eines attraktiven Ankommens am Bahnhof Korntal
- Stärkung der Bildungs-, Sozial- und Kulturinfrastruktur in der Innenstadt Korntal
Sanierungssatzung und Gebietsabgrenzung
Am 27.10.2022 beschloss der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen die Sanierungssatzung „Südliche Innenstadt Korntal“, in der unter anderem die Festlegung des Sanierungsgebiets und die Verfahrensart näher bestimmt sind.
Am 16.03.2023 erfolgte die 1. Änderung der Sanierungssatzung. Dabei wurden einzelne Grundstücke aus dem Sanierungsgebiet herausgelöst.
Am 20.10.2025 erfolgte die 2. Änderung der Sanierungssatzung. Dabei wurde das Rathaus mit in das Sanierungsgebiet einbezogen.
Förderung privater Maßnahmen
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Das Baugesetzbuch schreibt mit den §§ 144 und 145 die Genehmigungspflicht für sämtliche Vorhaben und Rechtsvorgänge in Sanierungsgebieten vor.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung ist auch zwingende Grundlage für die Inanspruchnahme steuerlicher, finanzieller oder sonstiger Vorteile in Sanierungsgebieten. Hierunter fällt auch die finanzielle Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch die Sanierungsstelle.
Wenn das Bauvorhaben oder der Rechtsvorgang innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets der Stadt Korntal-Münchingen liegt, ist ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Für den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung hierfür das Antragsformular verwenden und direkt bei der Sanierungsstelle im Fachbereich 4 (Stadtentwicklung) einreichen.
Vorbereitende Untersuchungen mit Neuordnungskonzept
Bevor eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Gang kommen kann, müssen vorbereitende Untersuchungen, kurz VU, durchgeführt werden, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Sanierung zu gewinnen.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt. Die Sanierungszielsetzung wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:
- Informationsveranstaltung am 28.07.2021
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Persönliche Gespräche mit den Betroffenen
- Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (mit Neuordnungskonzept) wurden in einem Bericht zusammengefasst:
- Vorbereitende Untersuchungen Bericht
- Vorbereitende Untersuchungen Pläne
- Fortschreibung Neuordnungskonzept 2025
Kontakt des Sanierungsträgers: LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH , Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart
Ansprechpartner:
- Norbert Neuser | E-Mail: norbert.neuser(at)lbbw-im.de | Telefon: 0711/6454 -2139
- Hannah Reinbold | E-Mail: hannah.reinbold(at)lbbw-im.de | Telefon: 0711/6454-2157