Die Stadt Korntal-Münchingen wurde 2015 mit dem Sanierungsverfahren „Münchingen Ortskern II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Die vorbereitenden Untersuchungen wurden mit förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets im April 2016 abgeschlossen. Ziele dieser Sanierungsmaßnahme sind u.a. die Stärkung des Ortskerns, Entwicklung eines Marktstandortes und die Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes. Hierfür sind kommunale und private Bau- und Ordnungsmaßnahmen notwendig.
Das Sanierungsverfahren wird im umfassenden Verfahren (Regelverfahren) durchgeführt.
Zu den wesentlichen, allgemeinen Zielen der städtebaulichen Erneuerung gehört die Behebung von städtebaulichen Missständen. Zur Einleitung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt, um städtebauliche Missstände zu identifizieren und daraus die Ziele für das anstehende Sanierungsverfahren abzuleiten.
Mit dem festgesetzten Sanierungsgebiet werden folgende Handlungsschwerpunkte und Ziele verfolgt:
- Profilierung der kommunalen Identität und Stärkung des Ortskerns
- Entwicklung eines Marktstandortes
- Innenentwicklung und die Nutzung von Brachen bzw. mindergenutzten Flächen
- Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes
Sanierungssatzung und Gebietsabgrenzung
Am 26.04.2016 beschloss der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen die Sanierungssatzung „Münchingen Ortskern II“, in der unter anderem die Festlegung des Sanierungsgebiets und die Verfahrensart näher bestimmt sind.
Am 05.12.2023 erfolgte die 1. Änderung der Sanierungssatzung. Dabei wurde das Sanierungsgebiet erweitert.
Förderung privater Maßnahmen
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Das Baugesetzbuch schreibt mit den §§ 144 und 145 die Genehmigungspflicht für sämtliche Vorhaben und Rechtsvorgänge in Sanierungsgebieten vor.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung ist auch zwingende Grundlage für die Inanspruchnahme steuerlicher, finanzieller oder sonstiger Vorteile in Sanierungsgebieten. Hierunter fällt auch die finanzielle Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch die Sanierungsstelle.
Wenn das Bauvorhaben oder der Rechtsvorgang innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets der Stadt Korntal-Münchingen liegt, ist ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Für den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung hierfür das Antragsformular verwenden und direkt bei der Sanierungsstelle im Fachbereich 4 (Stadtentwicklung) einreichen.
Vorbereitende Untersuchungen mit Neuordnungskonzept
Bevor eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Gang kommen kann, müssen vorbereitende Untersuchungen, kurz VU, durchgeführt werden, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Sanierung zu gewinnen.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt. Die Sanierungszielsetzung wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:
- Informationsveranstaltung am 20.05.2015
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Persönliche Gespräche mit den Betroffenen
- Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (mit Neuordnungskonzept) wurden in einem Bericht zusammengefasst:
Kontakt des Sanierungsträgers: die STEG Stadtentwicklung GmbH, Olgastraße 54, 70182 Stuttgart
Ansprechpartner: Guido Pahl | Projektleiter Abt. Stadterneuerung Südwest | E-Mail: guido.pahl(at)steg.de | Telefon: 07131/964016