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Neueinteilung der Wahlbezirke in Korntal-Münchingen


Unsere Stadt ist in den letzten Jahren durch neue Baugebiete und größere innerstädtische Wohnbauvorhaben stark gewachsen. Dies hat über die Jahre dazu geführt, dass unsere bisherigen Wahlbezirke zum Teil große Unterschiede bei der Anzahl der Wahlberechtigten aufwiesen, was wiederum dazu führte, dass die Ergebnisfeststellung in den großen Bezirken länger dauerte. Um an dieser Stelle eine Nivellierung der Anzahl der Wahlberechtigten zu erhalten, auch unter Berücksichtigung möglicher weiterer Nachverdichtungen, mussten wir die Wahlbezirke neu einteilen.

Durch das Neubaugebiet „Korntal West“ und die Aufteilung des Wahlbezirks „Kita Lessingstraße“ in zwei Wahlbezirke, erhalten die Stadtteile Korntal und Münchingen je einen neuen Wahlbezirk.

Darüber hinaus kam es in allen bestehenden Wahlbezirken, mit Ausnahme des Stadtteils Kallenberg, zu Grenzverschiebungen.

Diese neue Struktur kommt erstmals bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 zum Tragen.

Was bedeutet das konkret für Sie als Wahlberechtigte?

Wenn Ihre Straße und Hausnummer nicht von einer Grenzverschiebung betroffen ist, ändert sich für Sie nichts. Wenn Ihre Straße und Hausnummer von der Grenzverschiebung betroffen ist, wählen Sie zukünftig in einem anderen Wahlraum als bisher.

Wie finden Sie heraus, ob Sie von der Änderung betroffen sind?

Liste der betroffenen Anschriften

Hier finden Sie eine Straßenliste sowie Stadtpläne getrennt nach Stadtteilen, an Hand derer Sie überprüfen können, ob Ihre Anschrift betroffen ist und ggf. gleich Ihren neuen Wahlraum erfahren.

Stadtteil Korntal (Liste geänderte Wahlräume nach Straßen)

Wahlbezirke Korntal

Stadtteil Münchingen (Liste geänderte Wahlräume nach Straßen)

Wahlbezirk Münchingen

Stadteile Kallenberg

Wahlbezirk Kallenberg

Wahlbenachrichtigung

Voraussichtlich Mitte Januar wird Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Auf dieser finden Sie ebenfalls die Angaben zu Ihrem Wahlbezirk samt Wahlraum.

An dieser Stelle bereits eine Bitte von uns: Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen Sie diese am Wahltag mit. Sie helfen damit in Zweifelsfällen unseren Wahlhelfenden dabei, Sie ggf. in den richtigen Wahlraum zu verweisen.

Besondere Hinweise für die Wahlberechtigten in Korntal West

Wenn Sie bereits zur Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 wahlberechtigt waren, war Ihr Wahlraum bisher in der „Stadthalle Korntal“.

Ab sofort sind alle Wahlberechtigten im Baugebiet Korntal West dem Wahlbezirk „Korntal West“ zugeteilt.

Der dazugehörige Wahlraum wird zukünftig in der Kita West sein. Da diese noch nicht fertiggestellt ist, müssen wir einmalig auf einen Raum im städtischen Bauhof ausweichen. Dies ist so auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Neue Nummerierung der Wahlbezirke

Im Zuge der Neueinteilung sind wir der Empfehlung des Rechenzentrums gefolgt und haben zusätzlich die Nummerierung der Wahlbezirke angepasst.

WBZ-Nr. bisher WBZ-Nr. neu Wahlraum
Korntal
001-01 001-01 Stadthalle Korntal, Raum 1
001-02 001-02 Ev. Kindergarten, Stettiner Str. 30
001-03 001-03 KiFaz Goerdelerstr., Raum vorne links
001-04 001-04 Rathaus Korntal, EG / Eingangsbereich
001-05 001-05 KiFaz Goerdelerstr., Raum hinten links
001-06 001-06 Stadthalle Korntal, Raum 2
001-07 001-07 Kita Tubizer Str., Raum vorne rechts
001-08 001-08 Kita Tubizer Str., Raum hinten rechts
neu 001-09 Kita West (z. Zt. Bauhof)
Münchingen
002-10 002-01 Kita Rührberg
002-11 002-02 Mensa Münchingen
002-12 002-03 Widdumhof
002-13 002-04 KiFaz Chamäleon, Bereich rechts
002-14 002-05 KiFaz Chamäleon, Raum links
002-15 002-06 Kita Lessingstr., Raum links
neu 002-07 Kita Lessingstr., Raum rechts
Kallenberg
003-16 003-01 Kallypso

Ab sofort steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung die neue Nummer. Wenn Sie noch unsicher sind oder weitere Fragen haben, wende Sie sich gerne an briefwahl(at)korntal-muenchingen.de | 0711 8367 3010 

Uns ist bewusst, dass jede Veränderung jahrzehntelanger Begebenheiten für die Betroffenen anfangs mit Umständen verbunden sein kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die notwendige Maßnahme im Sinne einer effizienten Wahldurchführung.

Ihr Wahlamt