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Kundenselbstablesung der Hauptwasserzähler


Wasserzähler

Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler, werden die Wasserzähler durch die Kunden selbst abgelesen.

Die Selbstablesung erfolgt u. a. auch deshalb, damit die Bürger bzw. Hausverwalter den Zeitpunkt der Ablesung selbst bestimmen können. Oft lästige Terminabsprachen und Wartezeiten, die sich im Zusammenhang mit der Ablesung früher ergaben, fallen dadurch weg.

Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Rechnungsempfänger (Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) bis zum 29.11.2024 ein Anschreiben mit beigefügter Selbstablesekarte zugestellt.

Die Selbstablesekarte ist perforiert und kann, nachdem der Zählerstand eingetragen ist, herausgetrennt werden. Die Karte muss dann nur noch in einen Briefkasten per Post, bitte nicht bei der Stadt, eingeworfen werden. Das Porto übernimmt die Stadt.

Selbstverständlich können die Zählerstände auch hier gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch keine Zählerstände entgegennehmen können.

Die Bürger, die den Zählerstand bis zum 31.12.2024 nicht ablesen und per Karte melden, müssen davon ausgehen, dass der voraussichtliche Zählerstand entsprechend der Wasserversorgungssatzung aufgrund der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt wird. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht korrigiert werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger, sich im Rahmen ihrer Selbstverantwortung kooperativ zu zeigen und diese Ableseform zu unterstützen.

Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres(r) Wasserzähler(s) stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0711 8367-3351 gerne zur Verfügung.

Sie möchten den Zählerstand online übermitteln?  Kein Problem

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