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Öffentliche Bekanntmachung „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen“


Der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen hat am 02.05.2024 in öffentlicher Sitzung die Änderung der „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen“ (EGS) in Korntal-Münchingen, Stadtteil Münchingen, in der Fassung vom 17.04.2023 nach § 74 Landesbauordnung (LBO) beschlossen.

Das Satzungsgebiet befindet sich im historischen Ortskern des Stadtteils Münchingen westlich der Hauptstraße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Straßenzüge der Hinteren Gasse, der Butzengasse, der Gaisgasse, der Mannengasse und der Schlossgasse und wird

  • im Norden durch die Straße Am Spitalhof, durch das Grundstück mit der Flst. Nr. 255/5 und teilweise durch das Grundstück mit der Flst. Nr. 248,
  • im Nordosten durch die Stuttgarter Straße,
  • im Osten durch die Hauptstraße sowie die Grundstücke mit den Flst. Nrn. 149, 149/1 und 149/2,
  • im Süden durch die Schöckinger Straße,
  • im Westen im Wesentlichen durch den Dorfgraben begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich der „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen“ ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze. Maßgebend ist der in der Satzung unter § 1 EGS als Abbildung 001 abgedruckte räumliche Geltungsbereich.

Ortskern Münchingen

Das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO) wurde gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 LBO entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts wurde abgesehen. Zudem wurde von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Die vorgenommene Änderung der Satzung betrifft lediglich den § 7 EGS (Gestaltung der Dachflächen) in Bezug auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Nutzung von Solarthermie auf den Dachflächen; bei dieser Regelung handelt es sich um einen Bestandteil der Gestaltungssatzung, die auf § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO beruht.

Die Änderung der „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen“ in Korntal-Münchingen, Stadtteil Münchingen, tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 6 Satz 2 LBO i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung kann mit der Begründung beim Baurechtsamt im Technischen Rathaus Korntal, Görlitzstraße 3, EG, Zimmer 003, 70825 Korntal-Münchingen, während der allgemeinen Kontaktzeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Kontaktzeiten des Baurechtsamtes im Technischen Rathaus:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung kann auch hier abgerufen werden.

Korntal-Münchingen, den 04.07.2024

gez. Alexander Noak

Bürgermeister

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