Nachricht

Zahlung Grundsteuer wird am 15. Mai 2024 zur Zahlung fällig


  • Grundsteuer
    Die Grundsteuer für das 2. Quartal 2024.

    Die Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid 2024 oder aus dem letzten Änderungsbescheid.
  • Veräußerung eines Grundstücks
    Wird ein Grundstück während des Jahres veräußert, ist der bisherige Eigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen noch für das gesamte Veräußerungsjahr grundsteuerpflichtig und damit zahlungspflichtig. 

    Abweichende vertragliche Regelungen berühren somit die Steuerpflicht gegenüber der Stadt nicht, sondern sind privatrechtlich zwischen Veräußerer und Erwerber auszugleichen.
  • Gewerbesteuer
    Die Vorauszahlungsrate für das 2. Quartal 2024.

    Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid.

    Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die entsprechenden Beträge unter Angabe des Buchungszeichens auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Um Einhaltung der Zahlungstermine wird gebeten, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssten. 

    Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.

    Sollten Sie Fragen zur Grund- oder Gewerbesteuer haben, setzen Sie sich gerne mit dem Steueramt Frau Windorfer oder Frau Widmer in Verbindung.
  • Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
    Steuern und Abgaben zahlen Sie bequemer, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. 

    Das Lastschriftverfahren hat mehrere Vorteile für Sie:
    • Sie müssen sich die Zahlungstermine nicht mehr selbst vormerken.
    • Die Beträge werden zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
    • Mahngebühren und Säumniszuschläge werden vermieden.

      Falls Sie Interesse haben, gehen Sie auf die Homepage der Stadt Korntal-Münchingen und senden uns das SEPA-Basislastschrift-Mandat ausgefüllt und unterschrieben zurück oder geben Sie es in den Rathäusern Korntal und Münchingen ab. 

      Bitte beachten Sie, dass per Fax oder E-Mail eingehende SEPA-Basislastschrift-Mandate nicht berücksichtigt werden können.

Es grüßt Sie Ihr freundliches Team der Stadtkasse und des Steueramts.