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Laichzeit in vollem Gange – schauen erwünscht, stören verboten


Laichzeit in vollem Gange

Aber auch wenn die Tiere ihr Laichgewässer erreicht haben, dann sind sie noch auf unsere Rücksichtnahme angewiesen.

Die Amphibien gehören zu der Gruppe der Wirbeltiere, die mit die höchsten Aussterberaten verzeichnen und bei denen viele Arten bereits auf der Roten Liste stehen. Deswegen gehören auch alle heimischen Amphibien zu den besonders geschützten Arten und insofern ist der Schutz der Tiere ein wichtiger Baustein zur Erhaltung der Artenvielfalt.

Am Wasser den Laich und die Entwicklung der Tiere zu beobachten ist eine wunderschöne Naturerfahrung, die aber nur am Rand der Gewässer bzw. am Rand der Biotope stattfinden darf – das Betreten der Laichstätten ist untersagt. Die Beschädigung, Zerstörung und Entnahme aus der Natur von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist nach § 44 Abs.1 Nr.3 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten. Zuwiderhandlungen zählen daher als Straftat. Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend aufzuklären und ggf. auch zu beaufsichtigen.

Bitte lassen Sie während der Laichzeit auch Ihre Hunde nicht ins Wasser. Durch das Rumspringen im Gewässer werden Sedimente aufgewühlt, die dazu führen können, dass die Kiemen der Amphibien verstopfen.