Nachricht

Grund- und Gewerbesteuer werden am 15. November 2023 zur Zahlung fällig


  • Grundsteuer

Die Grundsteuer für das 4. Quartal 2023.
Die Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid 2023 oder aus dem letzten Änderungsbescheid.

  • Gewerbesteuer

Die Vorauszahlungsrate für das 4. Quartal 2023.
Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die entsprechenden Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Um Einhaltung der Zahlungstermine wird gebeten, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssten.

Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.

  • Veräußerung eines Grundstücks

Wird ein Grundstück während des Jahres veräußert, ist der bisherige Eigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen noch für das gesamte Veräußerungsjahr grundsteuerpflichtig und zahlungspflichtig.

Abweichende vertragliche Regelungen berühren die Steuerpflicht gegenüber der Stadt nicht, sondern sind privatrechtlich zwischen Veräußerer und Erwerber zu klären.

  • Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

Steuern und Abgaben zahlen Sie bequemer, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.

Das Lastschriftverfahren hat mehrere Vorteile für Sie:

  • Sie müssen sich die Zahlungstermine nicht mehr selbst vormerken.
  • Die Beträge werden zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
  • Mahngebühren und Säumniszuschläge werden vermieden.

Falls Sie Interesse haben, senden Sie uns nebenstehendes SEPA-Basislastschrift-Mandat ausgefüllt und unterschrieben zurück oder geben Sie es in den Rathäusern Korntal und Münchingen ab.

Bitte beachten Sie, dass per Fax oder Mail eingehende SEPA-Basislastschrift-Mandate nicht berücksichtigt werden können.

Es grüßt Sie Ihr freundliches Team der Stadtkasse und des Steueramts.

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