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Jetzt mit dem E-Roller durch Korntal-Münchingen fahren


Die Stadtverwaltung hat mit ZEUS Scooters eine Kooperation geschlossen und rund 80 Elektro-betriebene Roller stehen den Korntal-Münchingern nun zur Verfügung. „Das Angebot ist ein weiterer Schritt zur klimafreundlichen und modernen Mobilität in unserer Stadt“, betont Fachbereichsleiter Hoch- und Tiefbau Alexander Bagnewski. Die laut Hersteller weltweit ersten Roller mit drei Rädern sind mit Blinker und Luftreifen ausgestattet und bieten ein verkehrssicheres und robustes Fahrverhalten. Die Stadtverwaltung hat das Projekt mit ZEUS in 2022 dem Gemeinderat vorgestellt. Für den Anbieter sprach insbesondere, dass die Nachbarkommunen Schwieberdingen und Hemmingen mit ZEUS kooperieren und durchweg positive Rückmeldungen gaben. Zudem fallen keine Kosten für den städtischen Haushalt an und der Anbieter ist für die Wartung und Ladung der Roller zuständig.

Wie funktioniert das E-Rollern?

Um einen Scooter zu mieten, wird die ZEUS App auf dem Smartphone benötigt. Registrierte Nutzer können in der App den jeweils nächsten Scooter finden. Die Grundgebühr beträgt 1 €, um den Scooter freizuschalten, jede weitere Minute kostet 0,28 €. Zudem bietet das Unternehmen über die App derzeit 5 verschiedene Pässe an, die sich an die verschiedenen Nutzergruppen richten.

An wen richtet sich das Angebot?

ZEUS Scooters richtet sich an Berufstätige, Studenten, Pendler und Personen ab 14 Jahren. Das Unternehmen startet mit 80 Scootern und wird die Flotte in der Anfangsphase je nach Bedarf anpassen. ZEUS hat den Ansatz, Städte langsam und schrittweise anzugehen, damit sich die Bewohner an das neue Angebot gewöhnen können, anstatt sie mit einem Überangebot zu bedienen. „Die E-Scooter sollen das städtische Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig soll der öffentliche Raum schonend genutzt werden, um das Stadtbild zu erhalten“, schreibt das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung.

Richtig Fahren und Parken

Der Gehweg ist beim Fahren von E-Scootern nicht erlaubt, denn die Elektrokleinfahrzeuge müssen auf dem Radweg oder der Fahrbahn genutzt werden, bei einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein (empfohlen ist die Nutzung ab 18 Jahren). Beim Thema Alkohol gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen. Zudem hat die Stadt gemeinsam mit Zeus Parkverbotszonen eingerichtet. Dazu gehören beispielsweise Fußgängerzonen, Brücken, Grünflächen, Friedhöfe, Naturschutzgebiete, Parks, Wälder und Spielplätze. In diesen Gebieten können Nutzer ihre Fahrt mit dem gemieteten Roller nicht regulär beenden. Wird dort der Scooter abgestellt, läuft sozusagen die Uhr weiter, für diese Zeit sind auch Mietkosten zu zahlen.

Auch beim Abstellen gibt es einiges zu beachten. Der Verkehr darf nicht blockiert werden, Straßen, Fußgängerüberwege und Fahrradspuren müssen freigehalten werden, Privatgrundstücke sind tabu. Wichtig: Den Scooter immer aufrecht mithilfe des eingebauten Ständers aufstellen. Per Fotobeweis über die App kontrolliert der Anbieter den Parkvorgang. Stichwort App: Diese ist Grundvoraussetzung, um die E-Scooter überhaupt mieten zu können. Diese zeigt auch an, wo sich der nächstgelegene Scooter befindet.

Weitere Informationen unter www.zeusscooters.com, Instagram, Facebook, Twitter oder LinkedIn.

Kontakt/Meldungen zu Zeus: +49157 35981123 und support(at)zeusscooters.com