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Dezember-Soforthilfe für Fernwärmekunden der Stadtwerke Korntal-Münchingen


Die Höhe des Entlastungsbetrags teilen wir unseren Fernwärmekunden im Laufe des Monats Dezember 2022 schriftlich mit. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Diese finanzielle Entlastung gilt nicht für Wärmekunden, deren Verbrauch 1.500.000 Kilowattstunden übersteigt.

Die finanzielle Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Stadtwerke haben einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Bund. Im Rahmen des Entlastungsantrags gemäß § 9 Absatz 5 EWSG werden die Stadtwerke die erforderlichen Daten (u.a. Kundendaten wie Postanschrift, Abschlagszahlungen 2022, Liefermenge 2021) an den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bestellten Beauftragten liefern, welcher den Antrag nach Plausibilisierung zur Auszahlung durch die KfW über die jeweilige Hausbank freigibt.