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Information über die städtischen Förderprogramme „Streuobstwiesenpflege“ und „Extensiv bewirtschaftete Randstreifen“


Für die städtischen Förderprogramme „Streuobstwiesenpflege“ und „Extensiv bewirtschaftete Randstreifen“ gilt aufgrund der sogenannten „De-minimis Regelung“ die frühzeitige Abgabefrist für die Förderanträge:

  • spätestens am 15. Januar 2023

Bitte beachten Sie, dass später eingegangene Anträge jeweils nicht mehr berücksichtigt werden können.

Für Neuanträge können die erforderlichen Formulare beim Sachgebiet Umwelt-, Klima- und Naturschutz

Die Antragsformulare liegen in den Rathäusern Korntal und Münchingen zur Abholung für Sie bereit oder können hier aufgerufen werden.

Wir danken allen Teilnehmern für Ihren Arbeitseinsatz in dem einmaligen Biotop „Streuobstwiese“.