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Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 19.05.2022


  • Top 1 - Nachtrag zum Stellenplan 2022 - Hauptamtlicher Kommandant für die Freiwillige Feuerwehr Korntal-Münchingen

Die von § 9 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg vorgegebenen, umfassenden und verantwortungsvollen Aufgaben des Feuerwehrkommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr in der Größenordnung von Korntal-Münchingen können ehrenamtlich nicht mehr bewältigt werden. Die Stadt ist als Träger der Feuerwehr nach § 3 FwG BW verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten und dadurch den Brandschutz und die Brandbekämpfung in der Gemeinde zu gewährleisten. Es ist deshalb erforderlich, dass bisherige Wahl- und Ehrenamt des Feuerwehrkommandanten in eine hauptamtliche Stelle umzuwandeln. Dieses Vorgehen wird vom derzeitigen stellvertretenden Kommandanten und dem Abteilungskommandanten der Abteilung Münchingen ausdrücklich gewünscht und bestätigt. Nach umfassender Prüfung sämtlicher, vom Kommandanten abzudeckenden Aufgaben und in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle des LRA Ludwigburg wird deshalb eine unbefristete Stelle (0,5) beantragt. Der Feuerwehrkommandant ist gemäß § 9 Abs. 1 FwG BW bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen. Da auch im Bereich der Verwaltung die Anzahl und der Umfang der Aufgaben gestiegen sind und Arbeitsrückstände zunehmen, die mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht mehr abgedeckt werden können, wurde eine weitere unbefristete Stelle (0,25) beantragt.

Der Schaffung einer unbefristeten Stelle (0,5) in E 11 TVöD für den hauptamtlichen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr wurde zugestimmt.

Der Schaffung einer unbefristeten Stelle (0,25) in E 7 TVöD zur Unterstützung des hauptamtlichen Kommandanten wurde zugestimmt.

  • TOP 2 - Kita Korntal-West - Nutzung des 2. Obergeschosses

Beschluss des Gemeinderats:

Der Nutzung des 2. Obergeschosses des Gebäudes Kita Korntal-West als Demenz-WG wurde zugestimmt. Die Betriebsträgerschaft der Demenz-WG wird der Heidehof Stiftung bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften übertragen.

  • TOP 3 - Zwischenbilanz zu den Baugebieten Korntal-West und Südlich Werre - Antrag der Fraktion CDU - mündlicher Bericht 

Die Zwischenbilanz der Verwaltung soll Informationen zur Summe der in den Baugebieten für bezahlbaren Wohnraum geschaffenen Wohneinheiten, der erwarteten steuerlichen Mehreinnahmen (Einkommens-und Grundstücksteuer), der aus dem Grundstücksverkehr abzüglich Planungs- und Erschließungskostentatsächlich erzielten Erlöse, der Subventionen für den Verkauf von Grundstücken mit Festpreisen sowie der Umsetzung der Vergabekriterien beim Verkauf städtischer Bauplätze anbieten.  Die Verwaltung berichtete mündlich zu den aufgeführten Punkten.

  • TOP 4 - Analyse zu den bestehenden Gewerbegebieten - Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE - mündlicher Bericht

Das Gremium nahm den Bericht der Verwaltung über die bestehenden Baugebiete zur Kenntnis.

  • TOP 5 - Einbringung von Grundstücken im Zuge des Beitritts zur Wohnbaugenossenschaft - Antrag der Fraktion Freie Wähler

Die Fraktion der Freien Wähler beantragte, im Vorfeld zum Beitritt zur Wohnbaugenossenschaft LB die Einbringung der Grundstücke Gaisgasse 10-12, Johannes Daur Str. 33-37 sowie Hintere Gasse 58/Stuttgarter Str. 2 zu prüfen. Dem Vorschlag der Verwaltung, zu diesem Antrag im Zusammenhang mit der Gesamtbilanz Stellung zu nehmen, wurde zugestimmt.

  • TOP 6 - Wiedereröffnung des Bistros im Freizeitbad Münchingen - Antrag der Fraktion Freie Wähler

Die Fraktion der Freien Wähler beantragte die zeitnahe Wiedereröffnung des Bistros im Freizeitbad Münchingen mit Sondierung des möglichen Betreibers sowie der Kostenangabe für evtl. erforderliche Baumaßnahmen.

Vor dem Hintergrund evtl. anstehender Sanierungsarbeiten plädiert EB Noak dafür, eine Wiedereröffnung erst im Zusammenhang mit den Beratungen zur Sanierung des Freizeitbads zu planen. Das Gremium erklärte sich mit dem Vorschlag einverstanden.

  • TOP 7 - Neubau Mehrzweckhalle Münchingen - Feststellung des Wettbewerbssiegers

Folgende Preisträger des Planungswettbewerbsverfahrens wurden vom Gemeinderat bestätigt:

  • 1. Preis: 2BA Architekten GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: K9 Architekten GmbH, Freiburg
  • 3. Preis: Liebel Architekten, Aalen

Anerkennung: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten GmbH, Nürnberg

Anerkennung: Zoll Architekten, Stuttgart

  • TOP 8 - Stellenplan 2023 - Streichung kW-Vermerk im Sachgebiet Tiefbau

Die Arbeitsbelastung im Tiefbau ist nach wie vor hoch und es stehen viele Projekte an. Aufgrund des Alters der Infrastruktur ist auch weiterhin mit einem hohen Arbeitsaufkommen im Sachgebiet Tiefbau zu rechnen, weswegen der kw-Vermerk (keine Wiederbesetzung) gestrichen und die Stelle weiter besetzt werden soll.

Das Gremium beschloss die Streichung des kw-Vermerks sowie auf Änderungsantrag der FDP die Wiederbesetzung bereits zum 01.12.2022.

  • TOP 9 - Nachtrag zum Stellenplan 2022 - Stellenschaffung Sachgebiet Baurecht  

Im Sachgebiet Baurecht ist ein anhaltend sehr hoher Arbeitsanfall zu verzeichnen. Neben Baugesuchen für die Neubaugebiete wird auch im Bestand viel neu und umgebaut. Die Verwaltung beantragte eine Sachbearbeiterstelle (1,0) für das Sachgebiet Baurecht. Das Gremium lehnte den Antrag mehrheitlich ab.

  • TOP 10 - Stellenbesetzung Vollzugsdienst - Interkommunale Kooperation mit der Gemeinde Hemmingen 

Der Aufstockung einer 0,5-VZÄ-Stelle des Städtischen Vollzugsdienstes auf eine 1,0-VZÄ-Stelle im Stellenplan wurde zugestimmt. Die Arbeitgeberkosten für diese Aufstockung um 0,5 VZÄ werden von der Gemeinde Hemmingen übernommen. Der einzustellende Vollzugsbedienstete wird abwechselnd zu jeweils 50 Prozent seiner Arbeitszeit in beiden Kommunen eingesetzt.

  • TOP 11 - Bauhof - Personalanhebung der Stelle der Bauhofleitung  

Die Stelle der Leitung des Bauhofs war im Jahr 2008 mit der EG 9a TVöD bewertet worden. In den letzten 14 Jahren haben sich Aufgabenumfang und Verantwortung für die Bauhofleitung deutlich erweitert. Insbesondere aus der Organisation der Fachaufgaben, d. h. der Auftragsplanung, Tätigkeits- und Terminsteuerung, Arbeitsvorbereitung und dem Controlling für die rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergab sich bei der Bewertung der Stelle eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung, die zu einer Eingruppierung in die EG 10 TVöD führte.

Beschlussfassung des Gremiums: Die unbefristete Vollzeitstelle des Bauhofleiters wird ab 01.06.2022 von EG 9a TVöD in EG 10 TVöD angehoben.