Offenlandbiotopkartierung 2025

+++ Update Informationsveranstaltung +++

Der diesjährige Öffentlichkeitstermin findet im Landkreis Ludwigsburg am Dienstag, den 20.05.2025 um 14 Uhr statt.
Nähere Informationen und genaue Angaben zum Treffpunkt finden Sie auf der Internetseite der LUBW statt, die fortlaufend aktualisiert wird, unter  www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles
Neben einer kurzen Einführung zeigen die anwesenden Kartiererinnen und Kartierer vor Ort wie bei der Kartierung im Gelände vorgegangen wird. Die Veranstaltung wird auch genug Raum für aufkommende Fragen rund um das Thema Offenland-Biotopkartierung bieten. Die Veranstaltungen sind öffentlich, gerne können Sie diese Einladung an Interessierte weiterleiten.

+++ Update Mai 2025 +++

Die erste Kartierungsrunde ist abgeschlossen, die nächste Runde erfolgt im Juni

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Nach über 30 Jahren werden in unserer Gemeinde die Biotope im Offenland neu kartiert. Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2025 auch in den Gemeinden des Kreises Ludwigsburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs.

Wir werden Sie auf dieser Seite zum Stand der Kartierung und zu gegebenem Zeitpunkt auch über die Ergebnisse informieren.

Klima- & Umweltschutz

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