Region schlägt Flächen für Windkraftanlagen vor
Die Teilfortschreibung schafft die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau von Windkraftanlagen und ist notwendig, um das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von mindestens 1,8 % (Wind) der Regionsfläche zu erreichen.
Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf sowie den Umweltbericht und ergänzende Unterlagen in der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart, den Landratsämtern sowie auf der Homepage des Verbands Region Stuttgart einsehen:
https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/
https://www.beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind/beteiligung.php
Stellungnahmen zum Planentwurf können bis spätestens zum 2. Februar 2024 per E-Mail, per Post oder über die Beteiligungsplattform des Regionalverbands abgegeben werden. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Mitteilung Ihrer Meinung zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten an den Verband Region Stuttgart.