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Photovoltaikanlagen: Bessere Konditionen für Privathaushalte


Um den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben, verbesserte die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen, in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung, eine typische Größe für Einfamilienhäuser.

Eine Änderung aus dem EEG wurde bereits vorgezogen: Seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden. Zwar gelten bei Volleinspeisung höhere Vergütungssätze doch Silke Steingrube, Energieexpertin der LEA, betont: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es trotzdem am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“

Neu ist zudem, dass neu in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Bis Ende 2022 musste sie auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Weitere Erleichterungen bei der Erzeugung von Solarstrom gibt es bei der Einkommensteuer: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden.

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Redakteur / Urheber
Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA)