Die Stadt Korntal-Münchingen fördert Maßnahmen für mehr Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel von Privatpersonen. Die Förderbedingungen sind in der zugehörigen Förderrichtlinie nachzulesen.
Für alle Förderprogramme der Stadt gilt, dass die Zuwendungen nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die nicht als Kompensationsmaßnahmen nach Fachplanungs- , Bauplanungs- bzw. Bauordnungsrecht vorgeschrieben sind.
Datenschutzhinweise
Klimaschutzprogramme
Naturschutz- und Landschaftspflegeprogramme
Die Antragsformulare werden aktuell überarbeitet und stehen ab Mai hier zur Verfügung.