Die Stadt Korntal-Münchingen fördert Maßnahmen für mehr Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel von Privatpersonen. Die Förderbedingungen sind in der zugehörigen Förderrichtlinie nachzulesen.
Für alle Förderprogramme der Stadt gilt, dass die Zuwendungen nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die nicht als Kompensationsmaßnahmen nach Fachplanungs- , Bauplanungs- bzw. Bauordnungsrecht vorgeschrieben sind.
Naturschutz- und Landschaftspflegeprogramme
- Förderrichtlinie für Naturschutz und Landschaftspflegeprogramme
- Förderrichtlinie PV-Balkonkraftwerke
- Antrag auf Ackerschonstreifen
- Antrag auf Grünlandstreifen
- Antrag und Richtlinien extensiv bewirtschaftete Randstreifen
- Antrag und Richtlinien zum Wiesenschutzprogramm
- Antrag und Richtlinien zum Streuobstwiesenbestandes sowie Einzelbäume auf Ackerflächen
- Antrag zur Förderung PV-Balkonkraftwerke