Die Stadt Korntal-Münchingen fördert Maßnahmen für mehr Klima- und Naturschutz. Die Förderbedingungen sind in der jeweils zugehörigen Förderrichtlinie nachzulesen.
Für alle Förderprogramme der Stadt gilt, dass die Zuwendungen nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die nicht als Kompensationsmaßnahmen nach Fachplanungs-, Bauplanungs- bzw. Bauordnungsrecht vorgeschrieben sind.
Weitere Fördermöglichkeiten können Sie der Förderdatenbank des Bundes entnehmen, die eine umfassende und aktuelle Zusammenfassung der Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Länder anbietet. Für Förderprogramme zum Klimaschutz verweisen wir zusätzlich auf die Förderdatenbank der KEA-BW Landesenergieagentur. Dort können Sie passgenaue Förderprogramme nach Ihren Anliegen filtern und anzeigen lassen.
Datenschutzhinweise
Klimaschutzprogramme
Aufgrund der angespannten Haushaltlage wurde mit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2026 entschieden, dass das Förderprogramm „Solar auf dem Dach“ nach einer Laufzeit von einem Jahr leider zum 01.01.2026 eingestellt werden muss.
Eine Antragstellung für die Dachsolar-Förderung ist damit nicht mehr möglich. Alle im Jahr 2025 bewilligten Anträge werden nach Realisierung der PV-Anlage nach Eintrag ins Marktstammdatenregister und Übermittlung des Auszahlungsantrags weiterhin ausbezahlt.
Auszahlungsantrag "Solar auf dem Dach"
Naturschutz- und Landschaftspflegeprogramme
- Förderrichtlinie für Naturschutz und Landschaftspflegeprogramme 2024 - 2026
- Antrag Randstreifen Ackerschonstreifen Förderung 2026-2028
- Antrag Randstreifen Grünlandstreifen Förderung 2026-2028
- Antrag Wiesenprogramm Geschnaidtwiesen für Förderung 2026
- Antrag Streuobstwiesenförderung für Förderung 2026
Aufgrund geringer Nachfrage hat der OGV Korntal entschieden, die Sammelbestellung nur noch alle 2 Jahre anzubieten. Die nächste Bestellung ist wieder im Herbst 2027 möglich.