Bewohnerparken

Mit der Bewohnerparkregelung wird bezweckt, den vorhandenen Parkraum neu zu verteilen und dabei Bewohner vorrangig zu berücksichtigen. Kurzparken soll ermöglicht, das Langzeitparken dagegen eingeschränkt bzw. auf den dafür vorgesehen Park+Ride-Parkplatz oder sogar auf das Fahrrad verschoben werden. Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone wurde am 01. November 2020 eine Parkscheibenzone in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eingerichtet. In dieser Zeit ist das Parken mit einer Parkscheibe bis zu zwei Stunden möglich. Anwohner mit gültigem Parkausweis sind berechtigt, den ganzen Tag ohne zeitliche Begrenzung in dem Bereich zu parken. Diese Parkscheibenregelung gilt von montags bis freitags. An den Wochenenden ist das Parken frei. Weitere nützliche Informationen zum Anwohnerparkausweis finden Sie anbei.

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