Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Information für Zu-, Um- und Wegziehende
Die Wählerverzeichnisse der Städte und Gemeinden sind abgeschlossen. Es können nur noch offensichtliche Fehler der Meldebehörden oder Verluste der Wahlberechtigung durch Tod oder durch Gerichtsbeschluss berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Zu-, Um- und Wegzüge ab dem 3. Februar 2025:
Anmeldung mit Hauptwohnung (Zuzug oder Statuswechsel)
Sie bleiben an Ihrem bisherigen Wohnort wahlberechtigt; ein Eintrag in unser Wählerverzeichnis ist nicht mehr möglich.
Wenn Sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, können Sie entweder am Ort Ihrer bisherigen Hauptwohnung zur Wahl gehen oder dort Briefwahl beantragen.
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Sie bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohnung eingetragen. Dort können Sie persönlich im Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl. - Wegzug in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland
Bei der Anmeldung in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlgebiets bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Gehen Sie in Ihrem bisherigen Wahllokal bei uns zur Wahl oder beantragen Sie Briefwahl. - Wegzug in das Ausland
Sie haben sich in einen Staat außerhalb des Wahlgebiets abgemeldet. Dies hat keinen Einfluss auf Ihr Wahlrecht; Sie bleiben bei uns im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können hier persönlich wählen oder Briefwahl beantragen.
Falls sich mit Ihnen weitere wahlberechtigte Familienmitglieder an- oder ummelden, geben Sie diese Information bitte weiter.
Freundliche Grüße
Ihr Wahlamt