Auf dieser Seite sind alle benötigten Informationen für Parteien und Wählervereinigungen gebündelt aufzufinden.
Richtlinien zur Plakatierung zum Zwecke der Wahlwerbung
Für das Anbringen und Aufstellen von Plakatträgern (bis maximal DIN A0) im Zuge der Wahlwerbung im Stadtgebiet Korntal-Münchingen, benötigen Sie keine Genehmigung. Sie sollten allerdings dennoch eine E-Mail an ordnungsamt(at)korntal-muenchingen.de senden, um sowohl die aktuell geltenden Auflagen, als auch eine Übersicht über die aktuellen Standorte der Plakattafeln (an welchen ebenfalls Plakate angebracht werden können) zu erhalten. Damit wollen wir sicherstellen, dass im Falle von falscher Anbringung von Plakaten oder Ähnlichem bereits eine Ansprechperson bekannt ist und diese direkt kontaktiert werden kann.
Plakatiert werden darf im Zuge der Wahlwerbung ab 6 Wochen vor einer Wahl.
Anders als bei Plakaten bis maximal DIN A0, muss für das Aufstellen eines oder mehrerer Großflächenplakate im Zuge der Wahlwerbung, ein formloser Antrag gestellt werden. Alle Anträge für Großflächenplakate werden gesammelt und dann im Dezember 2025 bearbeitet, da wir lediglich eine begrenzte Anzahl an Aufstellorten haben und möglichst allen Antragstellern wenigstens einen Platz genehmigen wollen.
Eine Plakatierung für Wahlwerbezwecke ist kostenlos.