Aktuelle Meldung

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 09. Juni 2024


  • 1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parla-ment - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Stadt Korntal-Münchingen die Kommunal-wahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags und die Wahl der Mitglieder der Regional-versammlung des Verbands Region Stuttgart - statt.
  • 2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
  • 3. Die Stadt Korntal-Münchingen ist in 15 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenach-richtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

    Bei der Stadt Korntal-Münchingen wurden 6 Briefwahlvorstände gebildet, die die Ergebnisse der Briefwahl im Stadtgebiet zu ermitteln haben:
Briefwahlvorstand Nr. Wahlraum
900-01 Korntal 1 Rathaus Korntal, 1. OG, kleiner Sitzungssaal
900-02 Korntal 2 Rathaus Korntal, 4. OG, Gemeinschaftsraum
900-03 Korntal 3 Mensa Realschule, Mensasaal
900-04 Münchingen 1 Hort Korntal, Bewegungsraum
900-05 Münchingen 2 Bürgertreff Korntal, EG, links
900-06 Münchingen 3 Bürgertreff Korntal, EG, rechts

Sämtliche vorstehend genannten Briefwahlvorstände treten am Wahltag, 09. Juni 2024, um 14:30 Uhr, in den angegebenen Wahlräumen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zusammen. Die Wahlhandlung, sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung ab 18:00 Uhr erfolgende Er-mittlung und Feststellung der Wahlergebnisse, sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  • 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mit-zubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
  • 5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

    Stimmzettel-Aufdruck:
    Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
    Stimmzettel-Farbe: weiß

    Jeder Wähler hat eine Stimme.
    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahlraum wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet.

    In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
  • 6. Kommunalwahlen
    ​​​​​​​Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen.
    • 6.1 Wahl des Gemeinderats
      Zu wählen sind: 22 Mitglieder
      Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats
      Stimmzettel-Farbe: gelb
    • 6.2 Wahl des Kreistags
      Zu wählen sind im Wahlkreis Nr. 6: 6 Mitglieder
      Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags
      Stimmzettel-Farbe: hellgrün
    • 6.3 Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung
      Zu wählen sind
      im Wahlkreis Ludwigsburg: 16 Mitglieder
      Stimmzettel-Aufdruck: Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
      Stimmzettel-Farbe: orange

      Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind.

      Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 08. Juni 2024 zugesandt.
      Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.
    • 6.4 Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.2).
      Bei der Wahl der Regionalversammlung (vgl. 6.3) hat der

      Wähler nur eine Stimme.

      Die Anzahl der Stimmen ist jeweils im Stimmzettel angegeben.
    • 6.5 Es findet Verhältniswahl statt bei der
      - Wahl des Gemeinderats
      - Wahl des Kreistags

      Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann
      - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und
      - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).


      Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln
      - Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet,
      - Bewerbern, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.

      Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. Bei der Wahl des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.
    • ​​​​​​​​​​​​​​6.6 Bei der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart findet Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen statt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf sonst eindeutige Weise kennzeichnet, welchem Wahlvorschlag er seine Stimme geben will.
    • 6.7 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.
    • 6.8 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die entsprechenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden.
      In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

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  • ​​​​​​​7. Wahlscheine

    Europawahl
    Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
    - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder
    - durch Briefwahl teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt Korntal-Münchingen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief-umschlag beschaffen.

    Kommunalwahlen
    Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können
    - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder
    - durch Briefwahl wählen.

    Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
    Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt Korntal-Münchingen neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen.

    Der Wähler muss seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazugehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.
    Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

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  • 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahl-rechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz; § 19 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz).
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens (bei Kommunalwahlen: oder des Schreibens) unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes, § 19 Absatz 1 des Kommunalwahl-gesetzes). Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme ab-gibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

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  • 9. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

    Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, müssen für die Europawahl und die Wahl zur Regionalversammlung am Wahltag nach Schließung der Wahlräume um 18:00 Uhr die Wahlergebnisse in den Wahlräumen ermittelt und festgestellt werden.

    Die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl findet deshalb am Montag, 10. Juni 2024 ab 08:30 Uhr statt,

    im Rathaus Korntal, Saalplatz 4
    für die Wahlbezirke 001-01, 001-03, 001-04, 001-06, 001-07, 002-13 bis 002-15
    und die Briefwahlbezirke 900-01, 900-02, 900-04

    im Technischen Rathaus, Görlitzstr. 3
    für die Wahlbezirke 001-02, 001-08
    und die Briefwahlbezirke 900-03, 900-05

    im Bürgertreff Korntal, Görlitzstr. 4
    für den Wahlbezirk 001-05
    für den Briefwahlbezirk 900-06

    im Widdumhof Münchingen, Rathausgasse 2+4
    für die Wahlbezirke 002-10, 002-11, 002-12, 003-16

    Am jeweiligen Wahlraum sowie an den vorstehend genannten Gebäuden ist am Eingang ein Hinweis angebracht, aus dem hervorgeht, in welchem Gebäude und Zimmern das Ergebnis der Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl ermittelt wird.

Korntal-Münchingen, den 23. Mai 2024

Alexander Noak
Bürgermeister