Selbstablesung der Wasserzähler

Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler, werden die Wasserzähler durch die Kunden selbst abgelesen. Die Selbstablesung erfolgt unter anderem, damit die Bürger bzw. Hausverwalter den Zeitpunkt der Ablesung selbst bestimmen können. Oft lästige Terminabsprachen und Wartezeiten, die sich im Zusammenhang mit der Ablesung ergeben, fallen dadurch weg.

Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Rechnungsempfänger (Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) im November ein Anschreiben mit beigefügter Selbstablesekarte zugestellt.

Die Selbstablesekarte ist perforiert und kann, nachdem der Zählerstand eingetragen ist, herausgetrennt werden. Die Karte muss dann nur noch in einen Briefkasten der Post, bitte nicht bei der Stadt, eingeworfen werden. Das Porto übernimmt die Stadt.

Die Bürger, die den Zählerstand bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht ablesen und per Karte melden, müssen davon ausgehen, dass der voraussichtliche Zählerstand entsprechend der Wasserversorgungssatzung aufgrund der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt wird. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht korrigiert werden.

Sie möchten den Zählerstand online übermitteln? Kein Problem.

  • Online-Formular

Bei Fragen....rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers