GrundsteuerreformAllgemeine Informationen

Im Januar 2025 erhalten alle Grundstückseigentümer den Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Bewertungsvorschriften der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Damit dürfen die bisherigen Bewertungsregeln noch für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2024 angewandt werden. Teil des Reformpakets war auch eine Grundgesetzänderung. Die Bundesländer wurden ermächtigt vom Grundsteuerrecht des Bundes (Bundesmodell) abzuweichen. Von dieser Länderöffnungsklausel hat auch Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und das Landesgrundsteuergesetz beschlossen.

Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken bleiben bei Bewertung unberücksichtigt.

Ermittlung der Grundsteuer

Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag wird – wie bisher – in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert auf Grundlage der Steuererklärungen fest. Dieser ergibt sich durch Multiplikation der relevanten Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.

Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Dabei wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl ist bei Wohnnutzung um 30 Prozent geringer als bei sonstigen Nutzungen. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuermessbescheids.

Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

Hebesätze

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ab dem 01. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für

die Grundsteuer A: 951 %

die Grundsteuer B: 165 %.

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform:

Kontaktsteueramt(at)korntal-muenchingen.de
Tel. 0711-8367-3333/3312/3331

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