Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 2. Mai 2024
08.05.2024
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen – Gebäudereinigung
Beschlussantrag der Verwaltung:
Die jährlichen Reinigungsleistungen der städtischen Einrichtungen werden auf der Grundlage der europaweiten Neuausschreibung vom 02.02.2024 ab 01.08.2024 mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter wie folgt vergeben:- 1.1 Die jährliche Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung der städtischen Einrichtungen in den Stadtteilen Münchingen und Kallenberg (Anlage 2 / Los 1) zum Jahresangebotspreis von 692.740,11 € (brutto) an die Fa. Sokrates Dienstleistungen GmbH,
- 1.2 Die jährliche Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung der städtischen Einrichtungen im Stadtteil Korntal (Anlage 2/Los 2) zum Jahresangebotspreis von 452.601,44 € (brutto) an die Fa. Sokrates Dienstleistungen GmbH.
Beschluss: 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
- Wiedereröffnung eines gastronomischen Angebots im Freizeitbad – Grundsatzbeschluss
Beschlussantrag der Verwaltung:- 1.1 Die Wiedereröffnung eines gastronomischen Angebots im Freizeitbad erfolgt unabhängig vom Masterplan und wird vorgezogen.
Beschluss: 17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen - 1.2 Auf Grundlage der Planungen der Machbarkeitsstudie (Anlage1) wird eine baubeschlussreife Planung mit Kostenberechnung erarbeitet. Das Büro MORI, Claudia Wald, erhält dazu den Planungsauftrag bis LPH3.
Abgelehnt: 0 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen - 1.3 Es werden Betriebskonzepte in Auftrag gegeben, welche unter Berücksichtigung von Betreiber-Expertisen verschiedene Betriebsszenarien betrachten und vergleichen sollen
Beschluss: einstimmig
- 1.1 Die Wiedereröffnung eines gastronomischen Angebots im Freizeitbad erfolgt unabhängig vom Masterplan und wird vorgezogen.
- Bebauungsplan "Zuffenhauser Straße - Solitudeallee" - Satzungsbeschluss
Beschlussantrag der Verwaltung:- 1.1 Den Abwägungsvorschlägen entsprechend der Anlage 1 und Anlage 2 wird zugestimmt.
- 1.2 Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Zuffenhauser Straße - Solitudeallee“ im Stadtteil Korntal in der Fassung vom 17.11.2023 werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist gem. § 2a BauGB eine Begründung beigefügt (Fassung vom 17.11.2023).
Beschluss: 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
- Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen - Beschluss der Satzungsänderung
Beschlussantrag der Verwaltung:- 1.1. Den Abwägungsvorschlägen entsprechend der Anlage 1 wird zugestimmt.
- 1.2. Die Änderung der am 30.07.2015 in Kraft getretenen „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ortskern Münchingen“ im Stadtteil Münchingen vom 17.04.2023 wird gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) beschlossen.
Beschluss: einstimmig
- Klimaschutzpakt Baden-Württemberg - Unterstützende Erklärung der Stadt Korntal-Münchingen
Beschlussantrag der Verwaltung:
Der Übermittlung der unterstützenden Erklärung an das Umweltministerium zum 4. Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 5 Absatz 2 KlimaG BW wird zugestimmt. Nach erfolgreicher Übermittlung wird Korntal-Münchingen die 27. von 39 Kommunen im Landkreis Ludwigsburg bzw. eine der rund 550 Kommunen in Baden-Württemberg, welche den Klimaschutzpakt unterstützen.
Beschluss: 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
- Erneuerung von Wasserleitung und Fahrbahnbelag in der Stammheimer Straße - Baubeschluss mit Vergabeermächtigung
Beschlussantrag der Verwaltung:- 1.1 Baubeschluss
Dem Baubeschluss für die Erneuerung der Wasserhauptleitung und den Anschlussleitungen sowie der Straßensanierung in der Stammheimer Straße wird zugestimmt. - 1.2 Vergabeermächtigung
Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) der Stadt Korntal-Münchingen ermächtigt die Verwaltung, Aufträge für Bauleistungen, die gemäß gültiger Hauptsatzung hinsichtlich der Zustimmung zur Vergabe in der Zuständigkeit des ATU liegen, eigenverantwortlich ohne Gremienbeteiligung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Ermächtigung gilt ausdrücklich und abschließend nur für das hier genannte Bauprojekt.
Beschluss: einstimmig
- 1.1 Baubeschluss
- Annahme von Spenden
Beschlussantrag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Verwaltung und Soziales genehmigt gemäß § 6.1.2 der Dienstanweisung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und anderen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO in seiner Zuständigkeit die Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Spenden.
Beschluss: einstimmig