Nachrichten aus dem Gemeinderat

Informationen zu einer möglichen Neuwahl


Wann gibt es eine Neuwahl?
Eine Neuwahl wird dann erforderlich, wenn beim ersten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht.

Wer legt fest, ob es eine Neuwahl gibt?
Die Festlegung erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss, der am 24.04. das amtliche Wahlergebnis feststellt. Die Einladung zu dieser Sitzung finden Sie der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 16 oder hier.

Wann findet diese Neuwahl statt?
Die Neuwahl findet, wie bereits bekanntgemacht, am 14. Mai 2023 statt.

Wie sind die „Spielregeln“ für die Neuwahl? 
Möglichkeit der Einreichung von neuen Bewerbungen:
In der Zeit vom 24.04. (0:00 Uhr) bis 26.04. (18:00 Uhr) können neue Bewerbungen eingereicht werden. Form und erforderliche Anlagen richten sich, wie beim ersten Wahlgang auch, nach den Angaben in der Stellenausschreibung (siehe hier). Eine erneute Ausschreibung ist nicht erforderlich.

Möglichkeit der Rücknahme von Bewerbungen aus dem ersten Wahlgang
In demselben Zeitraum, wie oben genannt, können Bewerbungen auch zurückgenommen werden, wenn keine Teilnahme an der Neuwahl mehr gewünscht ist. Die Rücknahme muss schriftlich erfolgen und rechtzeitig bis 26.04. um 18:00 Uhr eingehen.

Zulassung der Bewerbungen für die Neuwahl
Am 26.04. um 18:30 Uhr erfolgt die Zulassung der Bewerbungen für die Neuwahl durch den Gemeindewahlausschuss. Die Einladung zu dieser Sitzung finden Sie ebenfalls in dieser Amtsblatt-Ausgabe Nr. 16 oder hier.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für die Neuwahl
Die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerbungen für die Neuwahl werden im Amtsblatt am 04.05. bekannt gemacht. An diesem Tag erscheint auch nochmals die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl.

Ergebnisermittlung bei der Neuwahl
Bei der Neuwahl ist der Bewerber oder die Bewerberin gewählt, der/die die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das amtliche Wahlergebnis wird auch hier vom Gemeindewahlausschuss festgestellt. Dieser tagt hierzu am 15.05. um 18:00 Uhr. Eine gesonderte Einladung erfolgt ggf. im Amtsblatt vom 11.05.

Wie sieht der Stimmzettel für die Neuwahl aus?
Der Stimmzettel enthält die dann zugelassenen Bewerbungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann sich das Format ändern. Auf jeden Fall wird er eine andere Farbe haben, damit er zweifelsfrei von den Stimmzetteln des ersten Wahlgangs unterschieden werden kann.

Was muss man bei der Neuwahl ins Wahllokal mitbringen?
Beim ersten Wahlgang am 23.04. erhalten Sie im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung wieder zurück. Bitte bewahren Sie diese für den Fall einer Neuwahl sorgfältig auf und bringen Sie diese am 14.05. wieder mit. Deutsche Staatsangehörige benötigen zusätzlich einen Personalausweis, Unionsbürger einen Reisepass oder einen gültigen anderen Identitätsnachweis.

Kann ich auch bei der Neuwahl per Briefwahl wählen?
Wenn Sie bereits für beide Wahlen Briefwahl beantragt haben, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen für die Neuwahl automatisch zugesandt, sobald uns die neuen Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schriftlich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Sie können die Unterlagen auch online über unsere Website oder mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes beantragen. Gerne können Sie auch in unseren Bürgerservices vorbeikommen und Briefwahlunterlagen persönlich beantragen. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit.

Weitere Informationen zur Wahl des Bürgermeisters finden Sie hier.