Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers wird die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Korntal-Münchingen notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 23. April 2023.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber zugelassen sind.
Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem 14. Mai 2023.
Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, von Unionsbürgern zur Feststellung ihres Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe ihrer Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Korntal-Münchingen, Rathaus Korntal, Bürgerservice, Saalplatz 4 und Bürgerservice Münchingen, Kirchgasse 2, 70825 Korntal-Münchingen bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, 02. April 2023 beim Bürgermeisteramt Korntal-Münchingen, Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen eingehen.
Korntal-Münchingen, den 09. März 2023
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses | Dr. Joachim Wolf | Bürgermeister