Nachrichten aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Soziales am 07.07.2022


  • TOP 1 - Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für Korntal-Münchingen 2021

Der mündliche Bericht wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.

  • TOP 2 - Nachtrag zum Stellenplan 2022 - Entfristung einer Stelle Integrationsmanagement

Empfehlung des Ausschusses an den Gemeinderat:

1.1      Die 50%-Stelle Integrationsmanagement S 11b TVöD, befristet bis zum 31.12.2024, wird entfristet und zum Oktober 2022 unbefristet besetzt.

1.2      Eine unbefristete 15%-Stelle Integrationsmanagement in S11b TVöD wird ab Oktober 2022 geschaffen.

  • TOP 3 - Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen

Empfehlung des Ausschusses an den Gemeinderat:

Die Elternbeiträge in den städtischen Kindertageseinrichtungen werden ab dem 1. September 2022 erhöht.

  • TOP 4 - Gewährung einer Schichtzulage in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Empfehlung des Ausschusses an den Gemeinderat:

1.1. Die übertarifliche Schichtzulage für pädagogisches Fachpersonal in Kinderbetreuungseinrichtungen, das regelmäßig in der Spätschicht mit der Betreuung von Kindern befasst ist, wird bis auf Weiteres beibehalten. Eine wöchentliche Mindestöffnungszeit von 42,5 Wochenstunden ist Voraussetzung für die Gewährung der Schichtzulage.

1.2. Vollzeitmitarbeitende, die zum 1. August 2022 Anspruch auf eine Zulage von 100 €/Monat gehabt haben, bekommen diese weiterhin ausbezahlt, solange sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Teilzeitkräfte erhalten die Zulage anteilig.

1.3. Neueinstellungen ab 1. September 2022, die in Vollzeit tätig werden und die Bedingungen der Schichtzulage erfüllen, erhalten eine Zulage von 50 €/Monat. Teilzeitkräfte erhalten die Zulage anteilig.

1.4. Die Zulage wird auch bei vorübergehender Schließung bzw. Kürzung der Öffnungszeit bezahlt.

  • TOP 5 - Annahme von Spenden

Der Ausschuss für Verwaltung und Soziales genehmigt gemäß 6.1.2 der Dienstanweisung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und anderen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung in seiner Zuständigkeit die Annahme der Geldspende für die Städtische Ukrainehilfe.