Nachrichten aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 7.12.2021


  • Kita Korntal-West – Baubeschluss
    Der Wettbewerb zum Gebäude Kita mit Wohnen Korntal-West wurde im März 2021 entschieden. Mit der weiteren Realisierung des Objektes wurde das Büro Günter Hermann Architekten, Stuttgart, beauftragt. Grundlage des Entwurfes war die Realisierung einer sechsgruppigen Kita, die Unterbringung einer Demenz-WG und die Schaffung von Wohnraum für Mitarbeiter. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung sind detaillierte Anforderungen der Verwaltung an das zukünftige Gebäude eingeflossen. Mit Abschluss dieser Leistungsphase ist eine Kostenschätzung vorgelegt worden, welche deutlich über dem eingestellten Haushaltsmittelansatz lag. Die Verwaltung hat daraufhin untersucht, welche Möglichkeiten zur Kostenreduzierung und Refinanzierung bestehen, um die Realisierung des Projektes zu ermöglichen. Beschlussantrag der Verwaltung: Das Gebäude Kita mit Wohnen Korntal-West wird auf Grundlage des Vorentwurfes und der dazugehörigen Kostenschätzung als KfW 40-Gebäude mit sieben Gruppen realisiert. Die Wohnungen im Dachgeschoss werden als geförderte Wohnungen geplant und später vermietet (Baubeschluss). Das Architekturbüro Günter Hermann, Stuttgart, wird mit den nachfolgenden Leistungsphasen 4-8 gemäß HOAI für den Neubau des Kindergartens mit Wohnen beauftragt. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Förderungen bei den jeweiligen Stellen zu beantragen. Der Beschlussantrag der Verwaltung wurde mit einer Gegenstimme beschlossen. . Weiter wurden die beiden Ergänzungsanträge der CDU ohne Gegenstimmen beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Leistungsphase 3 und insbesondere nach Klarheit in Bezug auf die Nutzung des 2.OG und des Küchenausbaus, dem Gemeinderat eine Kostenberechnung gemäß HOAI vorzulegen. Über die Nutzung des 2. OG wird abschließend erst nach Vorlage der Kostenberechnung entschieden.
  • Digitalisierungsstrategie 2021 - Sachstandsbericht
    Die Gemeinderatsfraktionen der CDU und FDP haben für den Haushalt 2021 beantragt, die Stadtverwaltung möge eine Strategie zur Digitalisierung der Verwaltungsprozesse formulieren. Die vorliegende Digitalisierungsstrategie wurde daher von der im Januar 2021 besetzten Stabsstelle Digitalisierung in Zusammenarbeit mit allen Organisationseinheiten der Kernverwaltung für die Jahre 2022 bis 2024 erarbeitet. Für die darauf folgenden Jahre ist eine Fortschreibung geplant. Kerninhalte der Strategie sind die Darstellung der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Themenfelder sowie der bereits durchgeführten und geplanten Digitalisierungsmaßnahmen. Für die Umsetzung wurden jeweils Status, Priorisierung, Zeitrahmen sowie Kosten entsprechend der Zuständigkeitsordnung als Orientierungspunkte festgehalten.
  • Neugestaltung der Stuttgarter Straße - Feststellung der Preisträger
    In der Sitzung des Gemeinderats am 15.07.21 wurde die Auslobung zur Mehrfachbeauftragung mit Auftragsversprechen zur Neugestaltung Stuttgarter Straße Münchingen beraten und beschlossen. Nachdem die Unterlagen an sechs Planungsbüros verschickt wurden, hatten diese bis 15.10.21 Zeit, sich mit der Planungsaufgabe zu beschäftigen. Am 1.12.21 fand die Sitzung der Beurteilungskommission statt, um die Arbeiten hinsichtlich der in der Auslobung genannten Kriterien zu beurteilen und zu werten. Unter Würdigung der Qualität der Weiterentwicklung der Entwürfe empfahl die Beurteilungskommission einstimmig, den 1. Preisträger mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Sobald der Entwurf sowie die Kostenberechnung des ersten Bauabschnitts feststehen, wird dem Gremium der entsprechende Baubeschluss des Projekts vorgelegt. Das Gremium bestätigte das Ergebnis der Beurteilungskommission der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Stuttgarter Straße im Stadtteil Münchingen. Der Wettbewerbsentwurf der Bietergemeinschaft faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla beratende Ingenieure mbB, Freiburg, und Ingenieur Gesellschaft Verkehr GmbH & Co. KG, Stuttgart, dient als Grundlage für die weiterführenden Planungen. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, an die vorgenannte Bietergemeinschaft einen Planungsauftrag zur Realisierung des ersten Bauabschnitts (zunächst bis einschließlich LPH3) auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses zu vergeben.
  • Bebauungsplan und Umlegung "Pflugfelder Weg" - Sachstandsbericht - Festlegung der Rahmenbedingungen
    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen. Der Beschluss über den folgenden Antrag der Verwaltung wurde auf Antrag der CDU auf die erste Sitzungsrunde im neuen Jahr vertagt: Die gebietsbedingten städtebaulichen Kosten werden vollständig als Kostenbeitrag erhoben und umgelegt. Für die Investitionskosten zum Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung wird ein Infrastrukturkostenbeitrag erhoben und umgelegt. Maßgebend für die Berechnung des Beitrags ist die aus den Wohneinheiten abgeleitete Kinderzahlenprognose zum Zeitpunkt der Auslegung des Bebauungsplans. Die Verteilung der gebiets- und erschließungsbedingten Kosten auf die einzelnen Grundstücke erfolgt entsprechend bzw. analog der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Korntal-Münchingen in der jeweils geltenden Fassung.
  • Änderung der Satzung über die Benutzung von Fürsorgewohnungen
    Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Fürsorgewohnungen der Stadt Korntal-Münchingen wurde entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf mit Gebührenverzeichnis beschlossen.
  • Übernahme Heizzentrale (BHKW) Stadthalle durch die Stadtwerke zum 1.1.2022
    Der Antrag der Verwaltung auf Übernahme der Heizzentrale Stadthalle durch die Stadtwerke wurde einstimmig beschlossen.
  • Änderung der Abwassersatzung - Neukalkulation der Abwassergebühren 2022-2023
    Im Folgenden wird der Beschlussantrag der Verwaltung zur Änderung der Abwassersatzung beschrieben, der einstimmig beschlossen wurde. 1.1 Von der Betriebsabrechnung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020 (Anlage 1) wird Kenntnis genommen. 1.2 Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 - 2023 wird bei der Schmutzwasserbeseitigung die noch offene Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 von 78.542,46 EUR ausgeglichen. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung wird die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 von 16.187,90 EUR sowie ein Teilbetrag von 30.000,00 EUR der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2020 ausgeglichen. Bei der Grundwassereinleitung wird die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2018 von 391,86 EUR sowie ein Teilbetrag von 360,00 EUR der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 ausgeglichen. 1.3 Die Stadt Korntal-Münchingen erhebt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung. 1.4 Die Stadt Korntal-Münchingen wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Gebührenmaßstab für die Grundwassereinleitung sind die tatsächlich eingeleiteten Grundwassermengen. 1.5 Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegt der Gebührenbemessung der Haushaltsplanentwurf des Jahres 2022 und die Finanzplanung des Jahres 2023 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Grundwassereinleitung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 1.6 Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde eine Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 3,5 % berücksichtigt. Bei der Verzinsung findet die Restwertmethode Anwendung. Der Stichtag für die Berechnung ist der 01.07. eines jeden Jahres. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 1.7 Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: • laufende Kosten Mischwasserkanalisation 13,50 % • laufende Kosten Regenwasserkanalisation 27,00 % • laufende Kosten Schmutzwasserkanalisation 0,00 % • Betriebskostenumlage AZV "Gruppenklärwerk Talhausen" und Kläranlage Mühlhausen 1,20 % • Betriebskostenumlage Kläranlage Ditzingen 0,00 % • kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 24,24 % • kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0,00 % • kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50,00 % • kalkulatorische Kosten AZV "Gruppenklärwerk Talhausen" 5,00 % • kalkulatorische Kosten Kläranlage Ditzingen 0,00 % 1.8 Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt. 1.9 Der Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2022 - 2023 (Anlage 2) wird zugestimmt. Diese Gebührenkalkulation hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegen. Den darin enthaltenen Schätzungen und Prognosen wird zugestimmt. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) wird in der Fassung des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 3) beschlossen.
  • Nutzungsüberprüfung von gefördertem Wohnraum - Antrag der FDP-Fraktion
    Die FDP-Fraktion stellte den folgenden Antrag: „Die Stadt überprüft die Mietersituation in Korntal-Münchingen bei den von ihr kontrollierten Wohnungen. Bei nicht Bedürftigen wird die Miete schrittweise entsprechend der gesetzlichen Vorgaben maximal erhöht, d. h. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, oder es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um diese Wohnungen Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig, d. h. mind. alle 2 Jahre. Alternativ hierzu prüft die Verwaltung, ob dies durch die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe auf kommunaler Ebene erreicht werden kann.“
    In einem Sachstandsbericht der Verwaltung wurde über die derzeitige Wohnungssituation in städtischen Wohnungen berichtet. Die Verwaltung sagte dem Gremium auch bei künftigen Vergaben eine Überprüfung der Wohnungsvergabe auf soziale Gerechtigkeit zu.