GanztagsgrundschuleAktualisiert am 03.11.2025

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Am 12. Oktober 2021 trat das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben zunächst die Grundschüler der 1. Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.

Der Anspruch auf Betreuung ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt. Der Rechtsanspruch wird sukzessive ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Es kommt jedes Jahr ein weiterer Einschulungsjahrgang hinzu, so dass 2030 alle Grundschüler den Anspruch haben. Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche, d.h. 40 Stunden pro Woche.

Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs:

Planungsstand zur Ganztagsgrundschule in Korntal-Münchingen:

Die Einführung von Ganztagsgrundschulen in Korntal-Münchingen soll die Bildungs- und Chancengleichheit Schritt für Schritt verbessern und es Familien erleichtern, den Beruf und die Familie zu vereinbaren.

Am 17.07.2025 fand die Gemeinderatssitzung statt, in der die folgenden Punkte beschlossen wurden:

1. Mit dem Beginn des Ganztagsschulbetriebes an der Teichwiesenschule Korntal bzw. der Flattichschule Münchingen wird gleichzeitig die Betreuung in Form des bestehenden Hort- und Kernzeitsystems aufgegeben.

2. Die Stadt ist grundsätzlich bereit, den Ganztagsschulbetrieb personell bzw. finanziell über die Mindestanforderungen des § 4a Abs. 4 SchulG (Betreuung Mittagsband) hinaus zu unterstützen, um das Ziel eines qualitativen Ganztags für die Schülerinnen und Schüler zu erreichen.

Es wurde sich ebenfalls darauf geeinigt, eine Elternumfrage für die Eltern mit Kindern der Jahrgänge 2018-2023 durchzuführen. Dem Gemeinderat sowie der Verwaltung war dabei von Anfang an klar, dass diese Umfrage lediglich ein Stimmungsbild erfassen kann und keine repräsentative Antwort auf die Frage der tatsächlichen Bedarfe der Elternschaft liefern wird.

In der Gemeinderatssitzung am 17.07.2025 wurden allerdings noch keine Beschlüsse zu den Konzepten des Ganztagsschulbetriebs an unseren Grundschulen gefasst. Die Beschlussfassung über die Rahmenbedingungen (3 Tage x 7 Stunden oder 4 Tage x 7 Stunden bzw. Wahlform oder verbindliche Form) wird erst im Oktober 2025 erfolgen. Diese Entscheidung ist die Basis, auf der dann die Schulen ihre Konzepte entwickeln. Parallel dazu wird das ergänzende kommunale Betreuungsangebot durch die Stadtverwaltung erarbeitet.

Die finale Entscheidung über das Gesamtpaket trifft der Gemeinderat im Sommer 2026.

Wo stehen wir und was sind geplante Schritte bis zum Start der Ganztagsgrundschulen:

In mehreren öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates wurde über die Schulentwicklungsplanung sowie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung berichtet, Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt und diskutiert.

Die Beratungsunterlagen können mit Angabe der Nummer im Ratsinformationssystem hier eingesehen werden. 

  • 10/2025 – 03/2026: Gemeinderatssitzung im Oktober  Beschlussfassung am 16.10.2025: Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat mehrheitlich beschlossen, dass die pädagogischen Konzepte für die Ganztagsgrundschulen an der Teichwiesenschule Korntal und der Flattichschule Münchingen in Wahlform auf Grundlage des Zeitmodells 3 Tage à 7 Zeitstunden weiterentwickelt werden.

  • 05/2024: Gemeinderatssitzung 02.05.2024 mit der Beratungsunterlage 062/2024 „Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich – Sachstandsbericht zur Umsetzung in Korntal-Münchingen“
  • 11/2024: Gemeinderatssitzung 28.11.2024 mit der Beratungsunterlage 192/2024 „Schulentwicklungsplanung – Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich“
    • Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
    • 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Kenntnis.
    • 2. Die beiden Schulen in Korntal und Münchingen werden beauftragt, Konzepte zur Einrichtung von Ganztagsgrundschulen zu erarbeiten.
    • 3. Dem Gemeinderat sollen im ersten Halbjahr 2025 die Ergebnisse und Planungen zur Beratung vorgelegt werden.
  • 04-09/2025: Gemeinderatssitzung am 17.07.2025 mit der Beratungsunterlage 105/2025 „Schulentwicklungsplanung – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Vorstellung Ergebnisse Schülerzahlentwicklung und Raumressourcen - weiteres Vorgehen“.
    • Die hier gefassten Beschlüsse wurden bereits zuvor erläutert.
    • Infoveranstaltung für Eltern: Dienstag, 08.07.2025 in Korntal und Dienstag, 15.07.2025 in Münchingen
    • Offene Fragerunde für Eltern: Mittwoch, 06.08.2025 in Münchingen und Donnerstag, 07.08.2025 in Korntal
    • Online-Elternumfrage
  • 10/2025 – 03/2026:
    • Gemeinderatssitzung im Oktober
    • pädagogischer Tag als Auftakt für ein pädagogisches Konzept (Herbst 2025)
    • Information an mögliche Kooperationspartner
    • Einbeziehung des Schulbeirats nach Groberstellung des Konzepts
    • Anhörung der Schulkonferenz
  • 04-06/2026: Finale Beschlussfassung zur Einführung der Ganztagsschulen in Korntal- Münchingen durch den Gemeinderat

Wenn der Ganztagsschulbetrieb an beiden Schulen im Schuljahr 2027/2028 beginnen soll, muss der Antrag spätestens am 01. Oktober 2026 beim Schulamt vorliegen.

Bei Verzögerungen im Planungs- und Entscheidungsprozess verschiebt sich die Einführung um ein ganzes Schuljahr nach hinten.

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18.07.2025
Bei Informationsabenden zum Thema Ganztagesschulen wurden Eltern über die Planungen und Modelle informiert. Die Präsentationen der Veranstaltungen stehen nun zum Nachlesen bereit.

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