Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen gegenüber der Stadt Korntal-Münchingen bestehen.
Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittler, Makler und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.