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Vergnügungssteuer | Anmeldung und Erklärung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Korntal-Münchingen.
Die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung ist am 05. Juni 2014 in Kraft getreten.
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