Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen
Vorab informieren:
Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.
Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren bisherigen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben.
Bei Berechnung der Rente wird auch immer geprüft, ob eine zusätzliche - „fiktive“ - Zeit bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden kann. Dies hat den Hintergrund, dass vor allem bei Inanspruchnahme der Rente in jungen Jahren die Berechnung der Renten nur aus den eingezahlten Beiträgen zu einer geringen Rentenhöhe führen würde.
Diese zusätzliche – „fiktive“ - Zeit wird Zurechnungszeit genannt und ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Hierdurch werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt hätten.
Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Befristung der Rente
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben. Eine befristete Rente kann im Rahmen eines Weitergewährungsverfahrens verlängert werden.
- Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von Anfang an unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben
Diese Rente können Personen erhalten, die
- vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
- die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).
Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit z. B. aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, kann ein Rentenanspruch unter "erleichterten Bedingungen" bestehen. Wir empfehlen Ihnen sich ggf. bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Dien Rentenstellen/Ortsbehörden in den Rathäusern Korntal und Münchingen sind Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
Wenn Sie eine ausführliche Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Stuttgart.
Terminvereinbarung bzw. Telefonberatung unter Tel. 0711/848-30300.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie schriftlich oder online beantragen.
Sie können Ihren Antrag auch bei der zuständigen Stelle aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger. Erkennt er Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente auf das im Rentenantrag angegebene Konto.
Sie erhalten die Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats für den nächsten Monat.
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.
Zur Antragstellung bei der Ortsbehörde notwendige Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers ggf. Aufenthaltstitel
- Krankenversichertenkarte des Antragstellers (ggf. Versicherungspolice bei privat Versicherten
- Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Bankverbindung (IBAN + BIC/SWIFT-Code)
- Geburtsurkunden aller Kinder (Familienstammbuch)
- Rentenversicherungsverlauf, Rentenauskunft
- Beschäftigungsübersicht (Zeiträume, Tarifverträge/Gehaltsgruppierung, jeweiliger Aufgabegrund)
- Anschriften aller behandelnder Ärzte der letzten 3-5 Jahre
- Anschriften + Aufenthaltsdauer der Krankenhäuser bei stationären Krankenhausaufenthalten der letzten 3-5 Jahre
- Anschriften, Aufenthaltsdauer + Kostenträger bei durchgeführten Rehamaßnahmen der letzten 3-5 Jahre
- Wurden Untersuchungen von Dritten durchgeführt? (Medizinischer Dienst, Betriebsarzt, Amtsarzt, Jobcenter, Arbeitsamt etc.) wenn ja, wann?
- Arzt-, Krankenhaus-, Reha-Berichte – nur wenn vorhanden
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über Gleichstellung
- Bescheide über Krankengeld-, Arbeitslosengeld-Bezug etc. (wenn diese Zeiten noch nicht im Versicherungsverlauf angegeben sind)
Falls Sie einen lückenhaften Versicherungsverlauf haben, bringen Sie bitte mit:
o Original-Nachweise über etwaige Fehlzeiten im Verlauf (z.B. Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Nachweise über Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten, Schul- und Studienbescheinigungen etc.)
o Aufhebungs- oder Altersteilzeitvertrag
o Wehr- oder Zivildienstbescheinigung
o Gesellenbrief, Lehrzeugnis, Lehrvertrag
o Nachweise über Zeiten im Ausland (in Staaten der EU bzw. in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen)
- Antragstellung für befristete Renten:
bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung - Antragstellung für unbefristete Renten:
bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
keine
- Widerspruch
- Klage
Zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Informieren Sie sich vor der Arbeitsaufnahme über die Hinzuverdienstgrenzen.
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch
- § 240 (SGB VI) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit