besitzt die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder
ist asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder
ist ausländischer Flüchtling und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
Hinweis: Kinder ab dem 14. Lebensjahr geben die Erklärung selbst ab. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
Sie können durch Abgabe einer Erklärung beim zuständigen Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.
Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.
Hinweis: Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht erlaubt. Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung).
gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)
Nachweis über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (zum Beispiel Personalausweis, Meldebescheinigung)
beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person
keine
für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 40,00
für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine
wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: EUR 20,00
für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je EUR 20,00
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht