Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
welche Institutionen plakatieren dürfen,
für welche Anlässe plakatiert werden darf,
Größe und Anzahl der Plakate,
Plakatierungsorte und -dauer.
Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.
Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats
Der Antrag ist spätestens 1 Woche vor Beginn der Plakatierung einzureichen. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Gebühren:
je Plakat max. Größe DIN A0 (über 0,50 m²)
0,50 € täglich
Je Banner
1,00 € täglich
5,00 € wöchentlich
Plakate durch ortsansässige Vereine
5,00 € pauschal
An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.