Zurück Schritt 3 von 3 Hundehaltung - Namensänderung mitteilen Vorab informieren: Allgemeine Informationen Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen. Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein: Heirat Scheidung Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Team Steueramt Voraussetzungen Ihr Name hat sich geändert. Verfahrensablauf Sie können die Namensänderung formlos mitteilen. Erforderliche Unterlagen keine Frist/Dauer keine Kosten/Leistung keine Rechtsbehelf keiner Sonstiges keine Rechtsgrundlage keine Satzung Hundesteuersatzung Zugehörigkeit zu Kasse, Steuern Verwandte Dienstleistungen Hundesteuer - Befreiung beantragen Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen Hundesteuer - Hund abmelden Hundesteuer - Hund anmelden