Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle abmelden. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.
Verwenden Sie für die Abmeldung das Formular "Gewerbe-Abmeldung". Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe abmelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst abmeldet, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und melden Sie Ihr Gewerbe nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.