Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
In Korntal-Münchingen reicht die angemeldete Nebenwohnung. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Das gilt auch für Mietwagen.
Die Bewohnerparkzone umfasst das Wohnquartier nördlich des Bahnhofweg Korntal entlang Bahnhofweg, südliche Johannes-Daur-Straße, Schlesierweg, Hans-Sachs-Straße, Fraschstraße, südliche Deckerstraße , südliche Martin-Luther-Straße und Warthstraße und Weilimdorfer Straße.
Der Antrag ist persönlich oder schriftlich beim Bürgeramt zu stellen.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das zur Verfügung stehende Formular und senden dies an das Sachgebiet Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.
Nach Ablauf der maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr kann ein Bewohnerparkausweis erneut beantragt werden. Hierzu reichen Sie bitte alle stehenden Unterlagen erneut ein.
Antrag Bewohnerparkausweis (unterschrieben)
Nachweis der Zulassung des Kfz: Nachweis der Zulassung des Kfz auf Antragsteller durch Ablichtung der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“), aus der Name und Anschrift des Halters, Fahrzeugart sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs hervor gehen. Sollten Sie als Antragsteller/ in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
Nachweis der Meldeadresse durch Ablichtung beider Seiten des Personalausweises: Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist – z. B. bei Beantragung eines Bewohnerparkausweises für eine Nebenwohnung – ist zusätzlich zur Ablichtung des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Bescheinigung aus dem Melderegister erforderlich.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kopie): Bei einer überregionalen Kennzeichenmitnahme (=Fahrzeugkennzeichen entspricht nicht dem Zulassungskreis am Wohnort des Gastes). Aus Datenschutzgründen können nicht relevante Daten gestrichen werden. Zwingend erkennbar sein muss: Zulassungsinhaber/-inhaberin, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugart, technisch zulässige Gesamtmasse
Personalausweis (Kopie): Aus Datenschutzgründen können nicht relevante Daten gestrichen werden. Zwingend erkennbar sein muss: Name, Vorname, Anschrift und Geburtsjahr (sofern im Jahr der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist oder erst vollendet wird, ist das vollständige Geburtsdatum erforderlich)
Vollmacht: Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen: schriftliche Vollmacht.
Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Nach Ablauf ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises bei einer Geltungsdauer von einem Jahr 10,20 Euro entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GeboSt).
Bei einem Fahrzeug- bzw. Kennzeichenwechsels, ersatzweiser Ausstellung abhanden gekommener Parkausweise, Zonenänderungen usw. beträgt die Gebühr 10,20 Euro.
Für die Gästevignette werden folgende Gebühren erhoben:
bis 3 Tage: 10,20 Euro
bis 1 Woche: 13,- Euro
bis 2 Wochen: 15,- Euro
bis 3 Wochen: 20,- Euro
bis 4 Wochen: 25,- Euro