Regelaltersrente beantragen
Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:
- Wurden Sie vor 1947 geboren, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.
- Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
- Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beitragszeiten, zum Beispiel:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch
- Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
- Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
- Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- bei Scheidung: Anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
- Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.
Sie haben
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt und
- den Antrag gestellt.
Die Altersrente müssen Sie schriftlich oder online beantragen.
Die Rentenstellen/Ortsbehörden in den Rathäusern Korntal und Münchingen sind Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.
Der Antrag sollte idealerweise ca. 3 - 6 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
Wenn Sie eine ausführliche Beratung benötigen, wenden Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Stuttgart.
Terminvereinbarung bzw. Telefonberatung unter Tel. 0711/848-30300.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
Zur Antragstellung bei der Ortsbehörde notwendige Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers ggf. Aufenthaltstitel
- Krankenversichertenkarte des Antragstellers (ggf. Versicherungspolice bei privat Versicherten
- Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Bankverbindung (IBAN + BIC/SWIFT-Code)
- Geburtsurkunden aller Kinder (Familienstammbuch)
- Rentenversicherungsverlauf, Rentenauskunft
- Schwerbehindertenausweis
- bei aktuellem Bezug von Arbeitslosengeld oder Krankengeld: letzten Bezugs-Bescheid
- bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag
- Betriebsrente vorhanden? Direktversicherung die kapitalisiert wird? Bitte zahlende Stelle angeben.
Falls Sie einen lückenhaften Versicherungsverlauf haben, bringen Sie bitte mit:
o Original-Nachweise über etwaige Fehlzeiten im Verlauf (z.B. Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Nachweise über Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten, Schul- und Studienbescheinigungen etc.)
o Aufhebungs- oder Altersteilzeitvertrag
o Wehr- oder Zivildienstbescheinigung
o Gesellenbrief, Lehrzeugnis, Lehrvertrag
o Nachweise über Zeiten im Ausland (in Staaten der EU bzw. in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen)
Antragstellung: Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
keine
keine