Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen
Vorab informieren:
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Hinweis:
- Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben.
Voraussetzungen sind:
- Alter: je nach Geburtsjahr unterschiedlich
- Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
- Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
- Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig.
Die Rentenstellen/Ortsbehörden in den Rathäusern Korntal und Münchingen sind Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.
Der Antrag sollte idealerweise ca. 3 - 6 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
Wenn Sie eine ausführliche Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Stuttgart.
Terminvereinbarung bzw. Telefonberatung unter Tel. 0711/848-30300.
Im Beratungsgespräch können Sie klären,
- ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen und
- mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen.
Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe des Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.
Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.
Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen.
In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Sie können den Antrag auch online stellen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
Zur Antragstellung bei den Ortsbehörden notwendige Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers ggf. Aufenthaltstitel
- Krankenversichertenkarte des Antragstellers (ggf. Versicherungspolice bei privat Versicherten)
- Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Bankverbindung (IBAN + BIC/SWIFT-Code)
- Geburtsurkunden aller Kinder (Familienstammbuch)
- Rentenversicherungsverlauf, Rentenauskunft
- Schwerbehindertenausweis
- bei aktuellem Bezug von Arbeitslosengeld oder Krankengeld: letzten Bezugs-Bescheid
- bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag
- Betriebsrente vorhanden? Direktversicherung die kapitalisiert wird? Bitte zahlende Stelle angeben.
Falls Sie einen lückenhaften Versicherungsverlauf haben, bringen Sie bitte mit:
o Original-Nachweise über etwaige Fehlzeiten im Verlauf (z.B. Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Nachweise über Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten, Schul- und Studienbescheinigungen etc.)
o Aufhebungs- oder Altersteilzeitvertrag
o Wehr- oder Zivildienstbescheinigung
o Gesellenbrief, Lehrzeugnis, Lehrvertrag
o Nachweise über Zeiten im Ausland (in Staaten der EU bzw. in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen)
keine
Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
- den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
- gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).