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Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW

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Für einen Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.

Das Kenntnisgabeverfahren ist nur möglich, wenn das Bauvorhaben im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes liegt und den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht. Zudem sollten mit dem Vorhaben auch die übrigen baurechtlichen Vorgaben, vor allem die der Landesbauordnung, eingehalten werden, da Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen, zum Beispiel von Abstandsflächenvorschriften, im Kenntnisgabeverfahren nicht möglich sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan zeichnerischer Teil
  • Lageplan schriftlicher Teil
  • Abstandsflächenplan 
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Bestätigungen des Entwurfsverfassers und des Lageplanfertigers
  • Bestätigungen des Bauherrn über die Übernahme der Bauherrschaft und ggf. über die Bestellung eines geeigneten Bauleiters.

Gebühren

Im Kenntnisgabeverfahren können im Einzelfall Gebühren entstehen. Diese richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung oder Gebührenverordnung.

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