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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minute

Für einen Online-Bauantrag müssen Sie die geforderten Bauvorlagen ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.
Bitte bereiten Sie folgende Bauvorlagen vor:

Pflichtunterlagen

  • Lageplan zeichnerischer Teil
  • Lageplan schriftlicher Teil
  • Abstandsflächenplan
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Baubeschreibung
     

Zusätzlich können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Technische Angaben zu Feuerungsanlagen
  • Angaben zu gewerblichen Anlagen
  • Statistischer Erhebungsbogen, für jedes Gebäude getrennt (Bautätigkeitsstatistik online)
  • Abfallverwertungskonzept
  • Bodenschutzkonzept

Erforderliche Unterlagen für die Baufreigabe

  • wenn erforderlich: Benennung einer Bauleitung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • wenn erforderlich: bautechnische Nachweise

Diese Unterlagen können  Sie auch später noch online nachreichen. Verwenden Sie hierzu den Online-Antrag Bauunterlagen nachreichen. Hierzu benötigen Sie das Aktenzeichen der Baurechtsbehörde zu Ihrem Bauvorhaben.

Hinweis zum barrierefreien Bauen

Die Vorschriften zur Barrierefreiheit nach § 35 Abs. 1 und § 39 LBO sind zu beachten. Die Einzelanforderungen (Aufzüge, Bewegungsflächen etc.) an barrierefreie Anlagen ergeben sich aus den in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwVTB) bekanntgemachten Normen DIN 18040 Teil 1 und Teil 2.

Gebühren

Die vereinfachte Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung oder Gebührenverordnung entnehmen.

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