Am 30.10.2025 ist mit der Novellierung des Baugesetzbuches das „Gesetz zur Beschleunigung und Sicherung von Wohnraum“ („Bau-Turbo“) in Kraft getreten. Mit der Einführung des Bau-Turbos sollen Wohnbauvorhaben bundesweit vereinfacht und über das geltende Baurecht hinaus ermöglicht werden.
Die wesentlichen Änderungen des Baugesetzbuches beziehen sich auf folgende Paragraphen:
- § 31 Abs. 3 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen)
- § 34 Abs. 3b BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)
- § 246e BauGB (befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau)
- § 36a BauGB (Zustimmung der Gemeinde)
Der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen hat mit Beschluss vom 11.06.2026 entschieden, den Bau-Turbo auch in Korntal-Münchingen unter bestimmten Voraussetzungen anzuwenden und hat dafür Kriterien für Bau-Turbo-Vorhaben festgelegt.
Ziel dieser Kriterien ist es, für Bauwillige Transparenz und Planungssicherheit herzustellen und Gleichbehandlung zu gewährleisten, aber auch stadtentwicklungsplanerische Ziele zu verwirklichen und städtebauliche Qualitäten zu erhalten.
Was ist in Korntal-Münchingen bei Bau-Turbo-Vorhaben zu beachten?
Neben den gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben wurden stadtspezifische Kriterien festgelegt, die bei der Erteilung der gemeindlichen Zustimmung (§ 36a BauGB) zu Grunde gelegt werden. Diese für Korntal-Münchingen festgelegten Kriterien werden in „Grundvoraussetzungen“ und „mögliche Zusatzforderungen“ untergliedert:
- „Grundvoraussetzungen“ müssen von allen Bau-Turbo-Vorhaben eingehalten werden.
- Darüber hinaus können „mögliche Zusatzforderungen“ von der Stadt gefordert werden. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der Art und vom Umfang des Bauvorhabens.
Die festgelegten Kriterien werden im Kriterienkatalog benannt und kurz erläutert. Die Übersichtspläne ergänzen den Kriterienkatalog visuell.
Wichtige stadtentwicklungsplanerische Konzepte, die bei Bau-Turbo-Vorhaben zu beachten sind und als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden:
- Gesamtstädtisches Innenentwicklungskonzept
- Rahmenplan Gartenstadt Korntal
- Neuordnungskonzepte Sanierungsgebiet „Ortskern Münchingen II“
- Neuordnungskonzept Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt Korntal“
Wichtige Hinweise
- Vor Einreichung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags ist eine Vorberatung mit der Baurechtsbehörde erforderlich. Formelle Voranfragen oder Anträge ohne Vorberatung werden abgelehnt.
- Für die Vorberatung sind folgende Informationen mitzubringen:
- Projektbeschreibung mit aussagekräftigen Planunterlagen
- Benennung der Abweichungen vom Bebauungsplan bzw. geltenden Baurecht
- ausgefüllte Checkliste für Bau-Turbo-Vorhaben
- Anträge, die nicht dem Kriterienkatalog entsprechen und damit abzulehnen wären, werden in öffentlicher Sitzung vom Ausschuss für Technik und Umwelt beraten und durch den Gemeinderat entschieden.
- Für Bau-Turbo-Vorhaben ist ausdrücklich die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zustimmung und Genehmigung von Bau-Turbo-Vorhaben.