Änderung CoronaVO Einreise-Quarantäne
Am 23.12.2020 tritt die geänderte Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft.
Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.
Somit sind quarantänefreie Einreisen bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs künftig nicht mehr möglich.
(Erstellt am 23. Dezember 2020)