Erste Hilfe:Ärzte- und ApothekennotdiensteNotrufeBlutspendetermineDefibrillatoren im Stadtgebiet
Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Stadt Korntal-Münchingen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen.
Wann kann ich mich impfen lassen? Wo sind die Impfzentren? Was muss ich beachten? Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sind vielfältig und der Informationsbedarf groß.
Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen.
Mit einem Klick auf den Link des Dashboards des Landkreis Ludwigsburgs erhalten Sie die tagesaktuellen Werte der bestätigten Covid-19 Fälle und auch die der aktuell Infizierten.
Wer in diesem Jahr in Urlaub fahren will, ist gut beraten, sich vorab zu informieren. Hier finden Sie die wichtigsten Links zu Reisewarnungen, Hygieneanordnungen und auch die Hotline bei der Stadt Korntal-Münchingen.
Die Corona-Krise stellt uns alle weiter vor Herausforderungen, die wir so noch nicht erlebt haben. Weiterhin bieten zahlreiche Menschen Ihre Hilfe an, um Menschen, für die eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde, oder für die das Zuhause bleiben noch immer das Gebot der Stunde ist, zu unterstützen.
Am 23.12.2020 tritt die geänderte Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft.
Um beruhigter durch die Weihnachtstage zu kommen bieten die Malteser und das DRK Ortsverband Münchingen eine kostenfreie Corona-Schnelltestaktion an. Der Schnelltest soll es vielen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Großeltern und andere enge Verwandte an Weihnachten sorgenfreier zu besuchen.
Die Stadt Korntal-Münchingen erlässt nach § 49 Abs. 1 i. V. m. § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) als zuständige Ortspolizeibehörde folgende
Ab Sonntag gilt in Baden-Württemberg die neue Verordnung. Sie basiert auf Grundlage einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleisten soll.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.
Die Stadt Korntal-Münchingen erlässt nach §§ 28 Abs. 1, 29, 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) i.V.m. § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) als zuständige Ortspolizeibehörde folgende
Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen ruft die Landesregierung die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober, in Kraft.
Aufgrund der deutlich steigenden Fallzahlen ist eine neue Corona-Allgemeinverfügung für den gesamten Landkreis Ludwigsburg geplant. Bürgermeister Dr. Joachim Wolf informiert über den aktuellen Stand.
Am ersten Oktoberwochenende wurde die Stadtverwaltung und das Gymnasium Korntal-Münchingen vom Gesundheitsamt darüber informiert, dass eine Lehrkraft des Gymnasiums positiv auf Corona getestet wurde. Die Lehrkraft hatte noch am Dienstag, den 29.09.2020, unterrichtet. Die Informationskette wurde sofort in Gang gesetzt und die Lehrkraft sowie alle Personen, die Erstkontakt zu dieser Lehrkraft hatten, in Quarantäne geschickt. Aufgrund des Infektionsfalles an dieser Schule in Korntal-Münchingen sind nun mehrere Klassenverbände in Quarantäne. Das Ordnungsamt erlässt derzeit die formalen Quarantäneanordnungen und überwacht die Quarantäneeinhaltung. Stand dieser Meldung: 06.10.2020
Auf Weisung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg kontrolliert die Polizeibehörde die Einhaltung der Corona-Regeln in den Zügen und Bussen im Stadtgebiet.
Die Stadt Korntal-Münchingen erlässt nach §§ 28 Abs. 1, 29, 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) i.V.m. § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) als zuständige Ortspolizeibehörde folgende
Um einen ausreichenden Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten gewährleisten zu können, wurden für das Haus erweiterte Hygienestandards festgelegt, die von allen Nutzern verbindlich eingehalten werden müssen. Dazu gehört insbesondere, dass für alle Veranstaltungen vorübergehend weniger Teilnehmer zugelassen sind. In den Veranstaltungsräumen im gesamten Erdgeschoss können 12 Personen, im Raum 12 im Obergeschoss können sechs Personen an den Veranstaltungen teilnehmen. Damit wird gewährleistet, dass auch in einer Tischrunde der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Eine Erweiterung auf 20 Personen ist in den Räumen des Erdgeschosses und nur in begründeten Ausnahmen möglich.
Seit März war das Team des Freizeitbads im Einsatz für den spontan ins Leben gerufenen Corona-Bürgerinformationsdienst. Sie achteten auf die Einhaltung der Corona-Anordnungen des Landes Baden-Württemberg im Freien und empfingen die Besucher im Rathaus Korntal. Nachdem das Freizeitbad wieder öffnet, werden die Angestellten der Stadtverwaltung ab 1. Juli wieder ihre ursprünglichen Aufgaben übernehmen.
Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.
Keine Schule – und einfach nur abwarten bis sich alles beruhigt? Die Corona-Krise brachte den Schüler der Realschule Korntal-Münchingen, Michel Marx, zum Grübeln. „Ich wollte etwas tun“, erzählt er. Als der Sechzehnjährige las, dass Arztpraxen ihre Schutzausrüstung auszugehen drohte, warfen er und seine Freunde ihre 3-D-Drucker an, um sogenannte „Face Shields“ zu produzieren.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wiedereröffnung der Gastronomie, zum Sport, zur Maskenpflicht sowie zum Aufenthalt im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum finden Sie unter diesem Link auf der Website vom Land Baden-Württemberg.
Die Außensportanlagen sind grundsätzlich nur für den organisierten Vereinssport unter Beachtung der Corona-Verordnung geöffnet. Die Laufbahnen dürfen von Einzelpersonen für Individualsport genutzt werden. Der Vereinssport hat Vorrang! Näheres finden Sie auch in der Verordnung des Kultusministeriums über Sportstätten vom 10. Mai 2020. (68,7 KB )
Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU sowie das Verkehrs- und das Finanzministerium haben eine Lösung vereinbart, um die Familien von den Kosten für nicht genutzte Schüler-Abos während der Corona-Pandemie zu entlasten.
Die Telefonberatung des Landes, die in der Corona-Krise für Menschen mit psychischen Belastungen eingerichtet wurde, ist in der ersten Woche mehrere Hundert Mal genutzt worden.
Durch eine Lockerung der Corona-Verordnung können die insgesamt 22 Spielplätze in Korntal-Münchingen unter Auflagen wieder genutzt werden. Auch die Spielplätze an der Flattichschule und der Teichwiesenschule sind geöffnet. Bitte beachten Sie, dass hier die schulische Nutzung Vorrang hat. Die Bolzplätze bleiben weiterhin geschlossen. Außerdem können auch die Skateanlagen wieder genutzt werden. Bitte halten Sie sich an die Hygienevorschriften, insbesondere die Abstandsregeln (mindestens 1,5 m).
Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Existenzängste und ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum: Angesichts der Corona-Krise befürchten Expertinnen und Experten eine Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt. Unser gemeinsamer Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte seien Sie aufmerksam, als Nachbar und Nachbarin, als Freund und Freundin und als Bekannte und Bekannter. Schauen Sie nicht weg! Kostenlos und anonym erhalten Sie über die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Ludwigsburg fachkundige Unterstützung und Beratung bei drohender oder tatsächlicher Häuslicher Gewalt. Link zum Flyer mit allen Hilfetelefonen und lokalen Beratungsstellen
Ab 1. Mai ist das Landratsamt nicht mehr zuständig für die Terminvergabe an der Corona-Teststelle. Die Praxis Dr. Kolepke übernimmt die Terminvergabe. Unter den Telefonnummern 07141-281250 und 07141-999-7040 kann man werktags von 8 bis 16 Uhr Termine für die Corona-Teststelle vereinbaren. Die zentrale Corona-Teststelle am RKH Klinikum Ludwigsburg ist ausschließlich in begründeten Verdachtsfällen und nach vorheriger Anmeldung auch am Wochenende in Betrieb.
Der beliebte Korntaler Sommer am 11./12. Juli muss aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus leider entfallen. So sehr wir dies bedauern haben wir, in Abstimmung mit dem Gewerbe- und Handelsverein Korntal, entschieden, dass eine größere Veranstaltung wie der Korntaler Sommer derzeit nicht durchführbar sein wird und wir dieses zur Sicherheit aller Aussteller, Teilnehmer und Besucher absagen. So wurde auch das Straßenfest in Münchingen, das HobaFäschd, bereits abgesagt. Dies hätte am 23./24. Mai stattfinden sollen.
Ab Montag, den 27.04.2020, können die Dienstleistungen des Bürgerservices Korntal-Münchingen ohne vorherige telefonische Vereinbarung zu den regulären Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 13 der Corona- Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen ist das Betreten von Spiel- und Bolzplätzen zurzeit nicht gestattet. Trotz dieses Verbotes nutzten leider weiterhin vereinzelt Eltern und Kinder die städtischen Spielplätze. Dort angebrachtes Absperrband und Informationsbeschilderung wurden mehrfach heruntergerissen oder entfernt. Auch wenn diese Beschilderung aufgrund dessen zeitweise fehlen kann, ist die Nutzung dennoch zu unterlassen. Das Ordnungsamt kontrolliert dahingehende Verstöße. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.
Am 4. Mai 2020 startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das heißt, am 4. Mai starten die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemein bildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen, die Klassenstufen 9 und 10 der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen. All dies gilt analog für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
An alle Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler, die im Besitz eines Schüler-Abonnements für den öffentlichen Nahverkehr im Verkehrs- und Tarifver-bund Stuttgart sind: Angesichts der Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie haben wir Sie Anfang April 2020 gebeten, Ihr Schüler-Abonnement nicht zu kündigen und der Bankabbuchung für den April nicht zu widersprechen. Wir haben Sie dabei darauf hingewiesen, dass wir uns u.a. in Gesprächen mit dem Land, den Landkreisen sowie Vertretern der Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen befinden, um eine Ausgleichsleistung für die im April nicht genutzten SchülerTickets sicherzustellen. Es freut uns nun, Ihnen mittteilen zu können, dass der Landkreis für den Monat Mai den Kostenanteil der Eltern übernimmt, die im April im SchülerAbo geblieben sind. Der Landkreis leistet so einen Beitrag zur Stabilisierung des ÖPNV, für den der Schülerverkehr ein zentrales Standbein ist.
Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Hier finden Sie Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen sollte:
Die Stadt Korntal-Münchingen macht erneut vom elektronischen Verfahren gemäß § 37 GemO Gebrauch. Dabei erhalten alle Mitglieder des Gemeinderats die Beschlussvorlagen in elektronischer Form und können innerhalb einer gesetzten Frist Widerspruch einlegen. Geht kein Widerspruch ein, so ist der Antrag angenommen. Das Verfahren erfordert keine aktive Zustimmung.
Seit dem 17. März sind alle Schulen in Baden-Württemberg geschlossen, so auch die Realschule Korntal-Münchingen. Da die regulären Aufgaben nun ausfallen, machte sich das Team der Realschul-Mensa zunächst an den Jahresputz der Küche. Anfang letzter Woche erreichte die Stadtverwaltung dann die Information, dass die Pflegedienste keine Schutzausrüstung über den Landkreis erhalten würden. Aus Solidarität zu den Kolleginnen und Kollegen der Sozialstation haben sich die Mensa-Mitarbeiterinnen sofort bereit erklärt, in die Produktion von Mundschutzmasken einzusteigen.
Sollten Sie eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen wünschen, beachten Sie bitte, dass die Gewerbesteuervorauszahlungen gemäß des entsprechenden Gewerbesteuermessbescheids festgesetzt werden. Da wir an den Grundlagenbescheid gebunden sind, müssen Sie einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 beim zuständigen Finanzamt stellen.
Zur Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus hat das Kultusministerium eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen im Bereich von Gottesdiensten, religiösen Veranstaltungen sowie Bestattungen erlassen. Die Verordnung ist auf der Website des Kultusministeriums abrufbar. Die Aussegnungshallen von Korntal-Münchingen sind seit Montag, den 23.03.2020, geschlossen, Trauerfeiern dürfen nur noch im Freien stattfinden. In den Aushängen und sonstigen gemeindlichen Veröffentlichungen wird bis auf Weiteres auf die Nennung des Bestattungstermins verzichtet. Wir appellieren eindringlich an die Trauergemeinde, die vorgegebenen Personenzahlen einzuhalten, um sich und ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in Gefahr zu bringen. Wir raten dringend von Kondolenzbekundungen ab und bitten Sie, die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese drastischen Maßnahmen notwendig sind, um den Pandemieverlauf einzudämmen.
Der Wochenmarkt findet weiterhin statt. Im Angebot sind nur Lebensmittel. Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus wird der Abstand zwischen den einzelnen Marktständen des Wochenmarkts in Korntal und Münchingen vergrößert. Für diese vorläufige Maßnahme müssen allerdings in Korntal die Kundenparkplätze des Wochenmarkts weichen. Besucherinnen und Besucher des Wochenmarkts in Korntal werden deshalb gebeten, in der Martin-Luther-Straße zu parken. Diese Maßnahme gilt für die Dauer der Corona-Krise. Die Besucherinnen und Besucher der Wochenmärkte Korntal-Münchingens werden außerdem gebeten, die erforderlichen Abstandsregeln einzuhalten und die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ein Interview mit Stefanie Burkhardt, pädagogische Fachberaterin der Stadt Korntal-Münchingen, über das digitale Kindergartenprogramm für Eltern
Seit Dienstag, 17. März ist es auch in Korntal-Münchinger Kitas leiser geworden. Der Regelbetrieb der Kindertagesstätten ist eingestellt und Eltern müssen ihre Kinder zu Hause betreuen. Doch die Erzieherinnen und Erzieher sind aktiv und haben sich in den vergangenen Tagen einiges für die Kinder ausgedacht und tolle Ideen gesammelt: Mit einem kreativen digitalen Angebot möchten die Korntal-Münchinger Kindertagesstätten die Eltern nun in dieser außergewöhnlichen Situation unterstützen. Das sogenannte „Cloud-Angebot“, das digital per Link versendet wird, enthält Anregungen zur Beschäftigung. Insgesamt haben sich 12 kommunale, kirchliche und freie Kitas an der Aktion beteiligt.
Die Verkehrsunternehmen im VVS stellen ein „verlässliches Grundangebot“ auf die Beine. Die Landesregierung hat noch einmal betont, dass die Bahnen und Busse in Baden-Württemberg fahren sollen, der öffentliche Nahverkehr gilt als „kritische Infrastruktur“. Mit dem „verlässlichen Grundangebot“ wird sichergestellt, dass die Bahnen und Busse zwar etwas eingeschränkt aber zuverlässig nach einem merkbaren Fahrplan fahren. Damit sorgen wir dafür, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern, bei der Polizei, den Banken, der Energieversorgung und dem Lebensmittelhandel zu ihrem Arbeitsplatz und wieder nach Hause kommen, dass die Kinder zu der Notbetreuung gebracht werden und dass ältere Mitbürger zur Apotheke fahren können. Auch in der größten Krise brauchen wir neben der ärztlichen Versorgung Lebensmittel, Strom, Geld und die Müllabfuhr. Damit dies alles funktioniert, müssen Menschen befördert werden.
Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus wurden alle Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse bis 19. April 2020 ausgesetzt. Bestimmte Angelegenheiten können außerhalb von Sitzungen beschlossen werden. Die Stadt Korntal-Münchingen macht nun vom elektronischen Verfahren gemäß § 37 GemO Gebrauch. Dabei erhalten alle Mitglieder des Gemeinderats die Beschlussvorlagen in elektronischer Form und können innerhalb einer gesetzten Frist Widerspruch einlegen. Geht kein Widerspruch ein, so ist der Antrag angenommen. Das Verfahren erfordert keine aktive Zustimmung.
Seit Dienstag ist der Bürgerinformationsdienst unterwegs und informiert die Bevölkerung über die Vorschriften der Corona-Verordnung. Insbesondere auf öffentlichen Plätzen und in gesperrten Bereichen zeigen die an ihren gelben Westen erkennbaren städtischen Bediensteten Präsenz und sprechen Bürgerinnen und Bürger an, die mit der neuen Situation noch nicht vertraut sind.
Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Hier finden Sie Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen sollte:
Eltern und andere Bezugspersonen stehen nach dem Ausbruch der Krankheit COVID-19 unter der Herausforderung mit ihren Kindern über diese belastende Situation zu sprechen und z.B. häusliche Quarantäne zu organisieren.
Bei der folgenden Auflistung ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. In der nachfolgenden Auflistung wird auf weitere bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient als ergänzende Auslegungshilfe für die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO). Ist der Betrieb nur eines Teils einer Einrichtung nach § 4 Abs. 1 untersagt, darf der erlaubte Teil nur weiter betrieben werden, wenn er räumlich abgetrennt werden kann und die Hygiene- und Gesundheitsauflagen nach § 4 Abs. 3 eingehalten werden. Ist der Betrieb unter Beachtung dieser Vorgaben nicht möglich, sind beide Betriebsteile geschlossen zu halten.
Das Kultusministerium hat mit sofortiger Wirkung nachfolgende Verordnung erlassen: Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften Vom 21. März 2020
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, den 21. März 2020.
Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt. „Mit dem Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung haben. Oberstes Ziel ist, dass alle faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen“, sagt Kultusministerin Eisenmann.
Eine Presseinformation des Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Verkehr, vom 18.03.2020
Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Die Verordnung enthält Regelungen zur Einstellung des Schul- und Kitabetriebes, zum Verbot von Versammlungen, zur Schließung von Einrichtungen, zu Einschränkungen des Betriebs von Gaststätten sowie Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen.
Menschen in Korntal-Münchingen, die durch die Corona-Krise einen ungelösten persönlichen Hilfebedarf haben ( z.B. Einkaufen im Quarantänefall ), können sich beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Korntal-Münchingen melden. Ebenfalls können sich hier all diejenigen melden, die für solche Fälle ihre ehrenamtliche Hilfe anbieten möchten:
Als Ausgleich für den Betreuungsausfall durch die Corona-Krise werden von der Stadt Korntal-Münchingen in allen Kindertageseinrichtungen, der Kernzeitbetreuung und im Hort für den Beitragsmonat April keine Elternbeiträge und kein Essensgeld erhoben. Die freien und kirchlichen Träger im Stadtgebiet wurden gebeten, ebenso zu verfahren. Wie bekannt ist, hatte die Landesregierung vor kurzem die Schließung aller Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder ab 17. März 2020 bis 19. April 2020 angeordnet.
Um der Verordnung des Landes Rechnung zu tragen und die Bevölkerung, die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Korntal-Münchingen vor einer Infektion zu schützen, findet die Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am Donnerstag, den 19.03.2020, nicht statt. Der Termin wird zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.
Aktuell stellen sich viele Fragen rund um das Corona-Virus. Verschiedene offizielle Stellen bieten dazu ausführliche Informationen im Internet oder bieten Telefonhotlines an.
Aufgrund der immens großen Anzahl von Anfragen (täglich mehr als tausend) wurde die Hotline des Gesundheitsamtes kurzfristig personell aufgestockt. Dennoch bittet die Kreisbehörde, sich zunächst auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und auf der Homepage des Landratsamts ( www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/neues-zu-coronaviren /) zu informieren. Dort werden viele Informationen zu Fragen zur Verfügung gestellt, die dann in der Hotline nicht mehr gestellt werden müssen.
Nach den Vorgaben des Landratsamts Ludwigsburg müssen derzeit keine städtischen Veranstaltungen abgesagt werden. Um Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen vor einer Infektion zu schützen, bitten wir Sie darum, das Folgende zu berücksichtigen:
Lesen Sie hier mehr über die Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg. Hier finden Sie zudem die Telefonhotline für Bürger sowie Links zum Sozialministerium Baden-Württemberg und zum Robert-Koch-Institut. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg informiert: Ausgehend von der chinesischen Stadt Wuhan breitet sich das neuartige Coronavirus 2019-nCoV weiter aus. Um eine Weiterverbreitung in Deutschland zu verhindern, ist es wichtig, Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.
Das Kultusministerium informiert alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg fortlaufend in Hinblick auf das Coronavirus. Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung aktualisiert und erweitert das Kultusministerium seine Hinweise regelmäßig. Schulen und Kindergärten werden gebeten, sich über den jeweils aktuellen Stand auf dem Laufenden zu halten.